
Wenn Sie einen Leistungsempfänger beschäftigen, der mindestens 56 Jahre alt ist, haben Sie Anspruch auf eine Prämienermäßigung, die bis zu 7.000 € pro Jahr betragen kann. Solange der Arbeitnehmer bei Ihnen beschäftigt ist, haben Sie Anspruch auf diese Ermäßigung (maximal drei Jahre). Der Betrag von 7.000 € gilt für Arbeitsverträge mit einer Dauer von 36 Stunden oder mehr. Bei einem Arbeitsverhältnis mit weniger Stunden wird der Betrag anteilig angepasst.
Diese Prämienermäßigung für Arbeitgeberbeiträge galt auch schon vor 2015. Damals galt eine niedrigere Altersgrenze von 50-plus. Haben Sie diese Prämienverbilligung in der Vergangenheit nicht in Anspruch genommen, obwohl Sie möglicherweise Anspruch darauf gehabt hätten? Wenn ja, kontaktieren Sie uns bitte. Möglicherweise können Sie die Prämienermäßigung noch rückwirkend beantragen. Es wurden parlamentarische Anfragen über den Missbrauch der Regelung gestellt, bei dem Arbeitnehmer zweimal hintereinander unter Inanspruchnahme der Prämienermäßigung eingestellt wurden, indem sie dazwischen einen Tag lang Arbeitslosengeld erhielten. In naher Zukunft werden diesbezüglich neue Regelungen eingeführt.
Tipp! Die erhöhte Altersgrenze gilt für den älteren Arbeitnehmer, den Sie ab dem 1. Januar 2015 einstellen. Haben Sie bereits 2014 einen Prämienrabatt (oder Mobilitätsbonus) für einen Leistungsempfänger erhalten, der 50 Jahre oder älter ist und 2015 jünger als 56 Jahre ist? Wenn ja, ändert sich nichts und Sie haben weiterhin Anspruch auf die Zulage.
