Pläne bezüglich Box 3 aufgegeben

Der Staatssekretär im Finanzministerium, Vijlbrief, teilte kürzlich mit, dass die Pläne zur Anpassung der Einkommensteuer auf Erträge aus Sparen und Kapitalanlagen (Box 3) nicht stattfinden. Am Prinsjesdag wird er neue Pläne bekannt geben.

Kasten 3

In Box 3 werden Einkünfte aus Spar- und Anlagevermögen besteuert. Dies geschieht durch die Festsetzung einer pauschalen Rendite auf der Grundlage des Wertes der zu Box 3 gehörenden Vermögensbestandteile. Auf diese pauschale Rendite sind 30% Einkommensteuer zu entrichten.

Zu Box 3 gehören alle Vermögensbestandteile, die nicht in Box 1 oder Box 2 besteuert werden. Bei den meisten Menschen handelt es sich dabei um Sparguthaben, Kapitalanlagen und Immobilien, die nicht im eigenen Unternehmen genutzt oder diesem zur Verfügung gestellt werden.

Oberstes Gericht

Der Oberste Gerichtshof hat inzwischen mehrfach entschieden, dass das Pauschalsystem nicht zulässig ist. Die Wiedergutmachung überlässt unser oberstes Steuergericht jedoch weiterhin dem Gesetzgeber. In diesem Zusammenhang gab es den nun zurückgezogenen Vorschlag. Wer nachlesen möchte, wie die verworfene Regelung aussah, dem verweisen wir auf unsere Artikel: Anleger zahlen in der neuen Box 3 deutlich mehr und Ersparnisse bis zu 440.000 € sind steuerfrei.

Dass sich das Pauschalsystem als unangemessen erweist, zeigt sich ganz deutlich bei Sparguthaben. Es ist allgemein bekannt, dass Banken auf diese Konten schon seit geraumer Zeit (nahezu) keine Zinsen mehr zahlen. Für Box 3 wird dennoch weiterhin eine pauschale Rendite von maximal 5,33% (!) zugrunde gelegt.

Pro-forma-Einspruch einlegen

Für jedes Steuerjahr wird mittlerweile bezüglich Box 3 bis hin zum Obersten Gerichtshof ein (Musterverfahren) geführt. Sollte der Gesetzgeber nicht zügig genug vorankommen, könnte der Oberste Gerichtshof zu einem bestimmten Zeitpunkt beschließen, selbst für die geforderte Rechtswiederherstellung zu sorgen. Steuerpflichtige, die sich diesem Verfahren anschließen möchten, tun gut daran, ihre Rechte durch einen rechtzeitig eingereichten Pro-forma-Einspruch zu sichern. Siehe auch unseren Artikel Auch für 2019 wieder Einspruch gegen Box 3 einlegen?.

Finanzplanung

In vielen Finanzplanungen wurde bereits das vorgeschlagene, nun aber verworfene neue System für Box 3 berücksichtigt. Diese Planungen müssen natürlich überarbeitet werden. Damit muss gewartet werden, bis Vijlbrief seine neuen Pläne bekannt gibt.

Am naheliegendsten ist es übrigens, dass diese neuen Pläne kurzfristig nicht allzu einschneidend sind, sondern dass man sich mit einer Anhebung der bestehenden Freibeträge begnügt. Es wird vorgeschlagen, den steuerfreien Freibetrag, der im Jahr 2020 pro Steuerpflichtigen 30.846 € beträgt, beispielsweise auf 50.000 € anzuheben.

Für Box 3 gilt als Stichtag der erste Tag des Kalenderjahres. Der nächste Stichtag ist daher der 1. Januar 2021. Angesichts der bis zu diesem Datum verbleibenden (begrenzten) Zeit sind tiefgreifende Änderungen nicht wünschenswert.

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