
Ein Arbeitgeber kann auch im Rahmen der Regelung für berufsbedingte Kosten steuerfrei in einen Arbeitnehmerfonds einzahlen. Ausschüttungen an Arbeitnehmer aus diesem Fonds bleiben dann ebenfalls steuerfrei. Es gelten jedoch einige Bedingungen.
Bedingungen
Die Bedingungen für diese steuerfreundliche Regelung sind:
- In jedem Fall verfügt der Fonds über ein eigenes Bankkonto. Es gibt keine weiteren formalen Anforderungen, so dass z. B. der Besuch eines Notars nicht erforderlich ist.
- Die Arbeitnehmer haben in den letzten fünf Kalenderjahren jedes Jahr gemeinsam mindestens so viel in den Fonds eingezahlt wie der Arbeitgeber.
- Die Arbeitnehmer haben keinen rechtlich einklagbaren Anspruch auf Leistungen aus dem Fonds.
- Die Leistungen und Sachleistungen decken keine Kosten wie Krankheit und Invalidität.
Beispiel
Wenn der Personalfonds auf diese Weise genutzt wird, sind Ausschüttungen aus dem Fonds steuerfrei. Ein Beispiel: Die Arbeitnehmer eines Unternehmens zahlen gemeinsam 1.000 € pro Jahr in einen Personalfonds ein. Der Arbeitgeber steuert ebenfalls 1.000 € pro Jahr bei. Der Fonds kann dann für den gesamten Betrag steuerfreie Betriebsausflüge oder Weihnachtsgeschenke für die Mitarbeiter finanzieren. Schenkt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern selbst Ausflüge oder Weihnachtsgeschenke im Wert von 1.000 €, handelt es sich um einen steuerpflichtigen Vorteil.
Achtung! Der Fonds muss unabhängig sein. Stellt sich in der Praxis heraus, dass der Arbeitgeber tatsächlich die Entscheidungen im Fonds trifft, sind Ausschüttungen aus dem Fonds nicht mehr steuerfrei!
