Der Staatssekretär für Finanzen hat die pauschalen Renditesätze in Box 3 für Bankguthaben und Verbindlichkeiten für das Jahr 2025 festgelegt. Für Bankguthaben beträgt die pauschale Rendite 1,37%. Für Verbindlichkeiten wurde die pauschale Rendite auf 2,70% festgesetzt. Diese Renditen ersetzen rückwirkend zum 1. Januar 2025 die im Gesetz festgelegten Renditen von 1,44% und 2,61%.
Quelle: Finanzministerium | Beschluss | stcrt-2026-3708 | 23.02.2026
