Online-Konsultation zum UBO-Register

Im Herbst 2022 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der allgemeine Zugang zum UBO-Register gegen das Recht auf Privatsphäre verstößt (lesen Sie hier: Streichung der öffentlichen Zugänglichkeit des UBO-Registers Mehr dazu). Seitdem ist das UBO-Register für die Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich. Die Regierung hat inzwischen Vorschriften erlassen, um den Zugang zum UBO-Register einzuschränken. Zu diesem Gesetzentwurf wurde eine Online-Konsultation gestartet, die bis einschließlich 28. Juni 2023 läuft.

Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes

Seit geraumer Zeit bestehen Zweifel an der Rechtsgültigkeit des UBO-Registers. So hat die Stiftung „Privacy First“ in den Niederlanden ein Eilverfahren gegen den Staat angestrengt (lesen Sie hier mehr darüber Zweifel an der Rechtsgültigkeit des UBO-Registers ) und haben später Berufung eingelegt (siehe hier Das UBO-Register „Privacy First“ verliert das Berufungsverfahren ). Auch außerhalb der Niederlande sorgte das UBO-Register für Aufsehen. In Luxemburg war dies für einen Richter Anlass, Vorabentscheidungsfragen an den EuGH

Im Mittelpunkt sowohl des niederländischen als auch des luxemburgischen Verfahrens stand die Rechtmäßigkeit der allgemeinen Öffentlichkeit des UBO-Registers.

Öffentliche Daten nach alter Regelung

Nach der alten Regelung waren unter anderem die folgenden Angaben im UBO-Register öffentlich zugänglich:

  • Vor- und Nachname;
  • Jahr und Monat der Geburt;
  • Nationalität;
  • Wohnstatus;
  • Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses

In den Niederlanden hatte jeder das Recht auf Einsicht in das Register.

Der Gesetzentwurf

Der zur Konsultation vorgelegte Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Vorschriften bezüglich des Zugangs zu registrierten Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten (UBO) sowohl von Gesellschaften und anderen juristischen Personen als auch von Trusts kurzfristig anzupassen.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die allgemeine Zugänglichkeit des UBO-Registers gegen das Recht auf Privatsphäre verstößt. Seit diesem Urteil wurde das UBO-Register offline genommen. Dadurch kann nicht mehr überprüft werden, wer der UBO eines Unternehmens ist und ob der UBO eingetragen ist. Dies führt unter anderem zu Problemen bei Banken, Notariaten und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Diese sind gesetzlich verpflichtet, den UBO zu ermitteln. Es ist daher vorgesehen, dass diese Parteien Zugang zum UBO-Register erhalten. Eine rasche Gesetzesänderung ist daher erforderlich.

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