Ökologisierung der Arbeitsbedingungen

Die AWN berichtet, dass Arbeitgeber gerne damit beginnen würden, ihre Arbeitsbedingungen umweltfreundlicher zu gestalten, dabei jedoch auf steuerrechtliche Vorschriften und hohe Kosten stoßen.

Steuerrechtliche Vorschriften

An sich erscheinen uns die steuerrechtlichen Vorschriften in diesem Bereich klar: Es gibt keine steuerrechtlichen Regelungen, die sich auf die Ökologisierung der Arbeitsbedingungen beziehen. Alles, was der Arbeitgeber in diesem Bereich unternimmt, führt daher grundsätzlich zu einem lohnsteuerpflichtigen Vorteil.

Die bestehenden steuerlichen Regelungen können im Rahmen dieser Ökologisierung nur in begrenztem Umfang genutzt werden. Die AWN weist darauf hin, dass der Schwerpunkt der Arbeitgeber im Rahmen der Nachhaltigkeit der Arbeitsbedingungen derzeit vor allem auf der Mobilität liegt: (Elektro-)Fahrräder, Elektro-(Leasing-)Autos und die Förderung der Arbeit im Homeoffice. Darüber hinaus fördern Arbeitgeber die Anschaffung von Möbeln für die Arbeit im Homeoffice. Genau für diese Bereiche gibt es bereits steuerliche Regelungen.

Hohe Kosten

Es scheint, als ob das andere angesprochene Problem – nämlich höhere Kosten – sich hier teilweise direkt daraus ergibt. Das Fehlen steuerlicher Regelungen, d. h. von Steuerbefreiungen oder niedrigen Bewertungen von Lohnbestandteilen, bedeutet, dass die Kosten um die abzuführende Lohnsteuer erhöht werden.

Ein Arbeitgeber, der im Rahmen der Förderung von Umweltmaßnahmen beispielsweise 1.000 € zu den Kosten für Solarmodule beitragen möchte, die der Arbeitnehmer an seinem eigenen Wohnhaus installieren lässt, muss 980 € Lohnsteuer abführen (ausgehend vom höchsten Steuersatz ohne Steuerfreibeträge). Die Gesamtkosten belaufen sich für den Arbeitgeber dann auf 1.980 €. Wenn dieser Arbeitgeber den Lohnbestandteil dem „freien Spielraum“ der Arbeitskostenregelung zuordnet und das Maximum dieses Spielraums überschritten wird, schuldet der Arbeitgeber 80% * 1.000 € = 800 € Lohnsteuer schulden, und die Kosten für den Arbeitgeber belaufen sich insgesamt auf 1.800 €.

Lobby

Aus Sicht der Lohnsteuer ist es nicht unlogisch, dass der Arbeitnehmer eine private Investition, beispielsweise in Solarmodule für sein eigenes Haus, aus dem Nettolohn (dem mit Lohnsteuer belasteten Lohn) bezahlt. Die Frage, ob hierfür Erleichterungen im Lohnsteuerrecht eingeführt werden sollten, ist politischer Natur. Einerseits geht es darum, ob eine Erleichterung im Lohnsteuerrecht ein geeignetes Mittel ist, um die Nachhaltigkeit zu fördern. Andererseits stellt sich die haushaltspolitische Frage, da jede Regelung im Bereich der Lohnsteuer Steuergelder kostet.

Inhaltsübersicht