Ab dem 1. Januar 2023 wird eine Obergrenze für den Steuerabzug von regelmäßigen Spenden eingeführt. Dies wurde kürzlich in die Steuerpläne für 2023 aufgenommen.
Spendenabzug
Der Abzug von Spenden bei der Einkommensteuer betrifft regelmäßige Spenden und regelmäßige Zuwendungen. Regelmäßige Spenden sind steuerlich absetzbar, sofern der Schwellenwert (der höhere Betrag von 60 € oder 1% des gemeinsamen Gesamteinkommens) überschritten wird, und zwar bis zu einem Höchstbetrag (10% des gemeinsamen Gesamteinkommens).
Für den Abzug von regelmäßigen Spenden gelten derzeit weder eine Untergrenze noch eine Obergrenze. Dies ändert sich zum 1. Januar 2023 durch die Einführung einer Obergrenze: Die Summe der regelmäßigen Spenden ist dann bis zu 250.000 € pro Jahr abzugsfähig (die Spenden von steuerlich verbundenen Partnern werden für diese Obergrenze zusammengerechnet). Diese Obergrenze ist so hoch, dass nur eine begrenzte Anzahl von Spendern und Empfängern solcher Spenden davon betroffen sein wird.
Der Grund für die Einführung dieser Schwelle ist der mutmaßliche Missbrauch der Regelung. Beispielsweise durch hohe regelmäßige Schenkungen an eigene ANBI-Stiftungen, was dazu führt, dass (nahezu) keine Einkommensteuer gezahlt wird.
Regelmäßige Spenden
Bei einer regelmäßigen Schenkung verpflichtet sich der Schenkende, dem Beschenkten mindestens 5 Jahre lang jährlich einen Betrag zu schenken. Der Beschenkte muss ein – sein:
- ANBI (gemeinnützige Einrichtung);
- Verein, der nicht der Körperschaftsteuer unterliegt, mindestens 25 Mitglieder hat und voll rechtsfähig ist.
Die regelmäßige Spende muss schriftlich in einer notariellen Urkunde oder in einer privatschriftlichen Urkunde festgehalten werden, wobei die Steuerbehörde Modelle zur Verfügung stellt.
Vereine
Vor allem bei Vereinen sind regelmäßige Spenden sehr beliebt. Viele Sportanlagen, (Kunstrasen-)Plätze und andere Investitionen werden unter anderem durch regelmäßige Spenden finanziert.
Angenommen, du bist Mitglied eines Hockeyvereins und liebst diesen Verein von ganzem Herzen. Der Verein investiert in einen neuen Kunstrasenplatz und bittet dich um einen Beitrag dazu. Du bist bereit, dem Verein dafür 5.000 € zu spenden.
Wenn Sie eine reguläre Spende tätigen, ist diese nicht steuerlich absetzbar. Der Verein gilt nämlich nicht als gemeinnützige Einrichtung (ANBI)).
Wenn Sie sich für eine regelmäßige Spende entscheiden, leihen Sie dem Verein 5.000 €. Der Verein kann dann sofort über den gesamten Betrag verfügen.
Bei diesem Darlehen wird dir innerhalb von 5 Jahren ein Betrag von 1.000 € erlassen. Vorausgesetzt, der Verein erfüllt die Voraussetzungen für steuerlich absetzbare regelmäßige Spenden (siehe dazu oben), kannst du jedes Jahr den gesamten Betrag des Erlasses steuerlich absetzen. Sie machen dann insgesamt 5.000 € von Ihrem Einkommen absetzbar und lassen auf diese Weise den Fiskus an den Kosten für das neue Spielfeld des Vereins mitwirken.
Nur wenn Sie innerhalb des Fünfjahreszeitraums versterben, wird das Darlehen nicht vollständig getilgt, da die regelmäßigen Zahlungen dann ausbleiben. Dies können Sie durch ein Vermächtnis in Ihrem Testament regeln.
Geschäftsführer und Großaktionär
Der Geschäftsführer und Großaktionär hat hinsichtlich des Steuerabzugs für Spenden die Wahl. Lesen Sie mehr dazu in unserem Artikel Geschäftsführende Gesellschafter können sich für den Spendenabzug entscheiden.
