Nur in diesem Jahr können Großeltern noch jubeln

Nur in diesem Jahr ist es noch möglich, den Enkelkindern einen erhöhten Betrag steuerfrei zu schenken, damit sie sich eine eigene Wohnung kaufen können.

Für junge Menschen ist es nach wie vor schwierig, eine Wohnung zu kaufen. Wie schön ist es doch, als Großelternteil ein wenig unter die Arme greifen zu können?

In diesem Jahr wurde der sogenannte ‘Jubelton’ von 106.671 € auf 28.947 € gesenkt. Ab 2024 wird der erhöhte Freibetrag bei der Schenkungssteuer vollständig abgeschafft, und Großeltern können ihren Enkelkindern nur noch einen geringen Betrag steuerfrei schenken (2.418 € im Jahr 2023).

Bedingungen

Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass das Enkelkind zum Zeitpunkt der Schenkung zwischen 18 und 40 Jahre alt ist. Der Betrag der Schenkung muss im Jahr 2023 ausgezahlt werden, doch das Enkelkind hat anschließend noch zwei Jahre Zeit, das Geld für den Kauf einer Immobilie zu verwenden. Die Enkelkinder können das Geld übrigens auch für einen Umbau oder zur Tilgung eines bestehenden Hypothekendarlehens für die eigene Wohnung verwenden. Spätestens am 1. März 2024 muss eine Schenkungssteuererklärung abgegeben werden, in der die erhöhte Freistellung in Anspruch genommen wird.

Wurde im vergangenen Jahr bereits eine Schenkung zugunsten der eigenen Wohnung getätigt, bei der nicht der gesamte Freibetrag ausgeschöpft wurde? Dann besteht die Möglichkeit, die Schenkung aufzustocken. Lesen Sie mehr dazu in unserem Artikel: Spende ergänzen?

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