Notfallschalter eröffnet – Beihilfe für Unternehmer in betroffenen Branchen (TOGS) (Stand: 8. April 2020)

Dieser Artikel wurde am 28. März 2020 verfasst und am 29., 30. und 31. März sowie am 8. April 2020 aktualisiert.

 

Seit Freitag, dem 27. März, kann die Regelung „Zuschuss für Unternehmer in betroffenen Branchen“ (TOGS) bei der Rijksdienst voor Ondernemend Nederland (RVO). Früher wurde diese Regelung auch als „Notfallschalter“ bezeichnet. Die Text der Verordnung wurde am 30. März 2020 in der Staatsanzeiger bekannt gegeben. Dieser Artikel basiert auf den Informationen auf der Website der Niederländische Regierung.

€ 4.000

Beim Notfallschalter steht eine einmalige Zuwendung in Höhe von 4.000 € für Unternehmer bereit, die von den Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus unmittelbar betroffen sind.

In den früheren Bekanntmachungen zum Notfallschalter wurde bereits darauf hingewiesen, dass dieser beispielsweise für das Gastgewerbe und Kosmetiksalons gedacht ist. Dies wurde nun in Form eines Liste der SBI-Codes (SBI steht für „Standaard BedrijfsIndeling“ (Standard-Wirtschaftszweigklassifikation)). Nur Unternehmer, deren Haupttätigkeit unter einen dieser SBI-Codes fällt, haben Anspruch auf eine Zuwendung aus dem Notfallfonds.

Den SBI-Code Ihres Unternehmens können Sie bei der Handelskammer (Handelskammer). Sollte der für Ihr Unternehmen bei der Handelskammer registrierte SBI-Code falsch sein, können Sie dies bei der RVO melden. Die RVO wird dies dann von Fall zu Fall prüfen.

Auch für den Sport

Aus der Liste der SBI-Codes geht hervor, dass auch einige (Amateur-)Sportvereine und -stiftungen Anspruch auf die Notfallhilfe haben. So sind unter anderem die SBI-Codes für Fußball, Mannschaftssportarten im Freien (außer Fußball), Tennis, Leichtathletik, Pferdesport, Radsport, Auto- und Motorsport, Wintersport und sonstige Outdoor-Sportarten auf der Liste aufgeführt.

Non-Food-Artikel hinzugefügt

Am Tag nach der Eröffnung der Notfallstelle wurde bekannt gegeben, dass die Gruppe der berechtigten Unternehmer um Unternehmer aus dem Non-Food-Sektor (wie beispielsweise Einzelhändler) erweitert wird. Dies gilt ab dem 30. März 2020. Da diese Geschäfte geöffnet bleiben durften, kamen sie zunächst nicht für die Notfallstelle in Frage.
Am 31. März 2020 wurde die ergänzte Liste der SBI-Codes veröffentlicht.

Zahnärzte, Physiotherapeuten und verschiedene andere Branchen hinzugefügt

In einem Schreiben an das Parlament vom 7. April 2020 wird mitgeteilt, dass die Notfallstelle um eine Reihe weiterer Branchen erweitert wird. Die Liste mit SBI-Codes wurde bereits ergänzt. Dabei ist die Liste in drei Module unterteilt. Die Unternehmer in Modul 2 werden gebeten, zu erklären, dass 70% ihres Umsatzes aus den betroffenen Branchen in Modul 1 sowie aus den Branchen stammt, die in der am 27. und 28. März veröffentlichten Liste aufgeführt sind.

Zu den neu hinzugefügten Branchen gehören unter anderem Campingplätze, Denkmalschutz (Betrieb denkmalgeschützter Gebäude), Taxiverkehr, Zoos, Zahnärzte und Physiotherapeuten. Unternehmer im Gesundheitswesen müssen eine zusätzliche Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, inwieweit die Umsatzausfälle und die Personalkosten bereits durch den Kontinuitätszuschuss der Krankenkassen ausgeglichen wurden.

Bedingungen

Um Anspruch auf die Spende zu haben, müssen neben dem SBI-Code die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Ihr Unternehmen darf keinen physischen Standort an einer Wohnadresse haben (ausgenommen sind Inhaber von Kneipen und Restaurants, die eine Gaststätte mieten, pachten oder besitzen); siehe unten!;
  • Sie gehen davon aus, dass Ihr Unternehmen im Zeitraum vom 16. März 2020 bis einschließlich 15. Juni 2020 einen Umsatzverlust von mindestens 4.000 € erleiden wird;
  • Du hast in dem oben genannten Zeitraum feste Ausgaben in Höhe von mindestens 4.000 €;
  • Ihr Unternehmen beschäftigt höchstens 250 Mitarbeiter;
  • Ihr Unternehmen wurde vor dem 15. März 2020 gegründet und bei der Handelskammer eingetragen;
  • Ihr Unternehmen ist kein staatliches Unternehmen;
  • Ihr Unternehmen ist nicht insolvent und hat beim Gericht keinen Antrag auf Zahlungsaufschub gestellt.

Kriterium für Aktivitäten im Freien gelockert

Die Anforderung, dass das Unternehmen seinen Sitz außerhalb des eigenen Hauses haben muss, wird in zweierlei Hinsicht gelockert:

  • Von diesen Unternehmern wird eine zusätzliche Erklärung verlangt, aus der hervorgeht, dass die Geschäftstätigkeiten einen bestimmten Mindestumfang aufweisen;
  • Die Anforderung gilt nicht für Branchen, die sich dadurch auszeichnen, dass sie über eine physische Einrichtung oder physische Produktionsmittel außerhalb ihrer Wohnung verfügen (beispielsweise der Betreiber einer Fahrschule, der erhebliche Kosten für die Schulfahrzeuge trägt).

Nachträgliche Bewertung

In dem Antrag muss der Antragsteller erklären, dass alle diese Voraussetzungen erfüllt sind. Ob diese Angaben zutreffend sind, kann nachträglich von den Behörden überprüft werden. Die Höhe der Beihilfe kann innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Gewährung angepasst werden, wenn sich herausstellt, dass sie aufgrund falscher Angaben des Unternehmens nicht im Einklang mit den Richtlinien gewährt wurde.

Anfrage

Wie bereits erwähnt, ist die Notfallstelle bei der RVO eingerichtet worden. Der Antrag muss dort digital eingereicht werden (mithilfe von DigiD oder E-Herkenning). Unmittelbar nach der Eröffnung des Schalters war dies jedoch aufgrund einer Störung bereits nicht mehr möglich. Inzwischen ist der Notfallschalter nur eingeschränkt erreichbar.

Der Antrag kann innerhalb von drei Monaten gestellt werden. Da die Antragsfrist am 27. März 2020 begonnen hat, endet sie am 26. Juni 2020.

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