Notfallstelle zum letzten Mal erweitert

Staatssekretär Keijzer vom Wirtschaftsministerium teilt in einer Brief der Kammer dass die Notfallstelle, bei der eine einmalige Beihilfe in Höhe von 4.000 € abgeholt werden kann, erneut erweitert wird. Sie weist jedoch darauf hin, dass dies die letzte Änderung der Regelung ist.

Erweiterung der SBI-Codes

Um Anspruch auf die Beihilfe zu haben, muss der Antragsteller bei der Handelskammer mit einem festgelegten SBI-Code registriert sein. Die Liste der zugelassenen SBI-Codes wird unter anderem um Hörgeräteakustiker, Bäckereien, Wohnwagenreparaturbetriebe sowie Supermärkte erweitert, die sich auf Campingplätzen, an Bahnhöfen, an Verkehrsknotenpunkten, auf Studentencampusgeländen und in Erholungsgebieten befinden.

Die Liste der Berichtigungen wird auf der Website von der RVO. Dort gibt es auch die vollständige Liste mit entsprechenden SBI-Codes zu finden.

Dorfhäuser und Stadtteilzentren

Auch für Dorfgemeinschaftshäuser und Stadtteilzentren wird – unter anderem aufgrund eines Antrags in der Zweiten Kammer – das TOGS-Programm geöffnet. Diese Einrichtungen können seit dem 12. Juni 2020 über die Website der RVO einen Antrag stellen.

Antrag bis spätestens 26. Juni

Anträge auf eine Beihilfe aus dem Notfallfonds können spätestens am 26. Juni 2020 eingereicht werden.

TOGS wird zu TVL

Der Nachfolger des TOGS ist die Beihilfe für feste Kosten (TVL). Siehe unseren Artikel TOGS-Notfallstelle wird zu TVL. Die genauen Einzelheiten der TVL sind leider noch nicht bekannt.

 

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