Noch weniger Umsatz: NOW 3.0 und TVL 2.0

Wenn Sie Ihren Betrieb wieder einmal zwangsweise schließen mussten oder aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, können Sie sich auf die NOW-Version 3.0 und die TVL-Version 2.0 verlassen. Diese Regelungen erstatten einen Teil der Lohnkosten und der Fixkosten. Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick über die Grundsätze dieser beiden Regelungen.

NOW 3.0 im Überblick

Mit dieser Regelung können Sie sich als Unternehmer einen Teil Ihrer Arbeitskosten erstatten lassen. Wahrscheinlich haben Sie bereits zu Beginn der Corona-Pandemie NOW 1.0 und/oder NOW 2.0 beantragt. NOW 3.0 enthält jedoch einige Änderungen.

  • Bewerbungen können ab dem 16. November 2020 eingereicht werden.
  • Der Umsatzrückgang sollte immer noch 20% oder mehr betragen.
  • Der Zeitraum für die Ermittlung des Umsatzrückgangs kann am 1. Oktober, 1. November oder 1. Dezember beginnen. Wenn Sie sich bereits für die NOW 2.0 beworben haben, muss der Zeitraum mit dem gewählten Zeitraum der NOW 2.0 übereinstimmen. Wenn Sie sich nur für NOW 1.0 angemeldet haben, können Sie den Startmonat für NOW 3.0 frei wählen.
  • Der Juni 2020 ist der Referenzmonat für den SV-Lohn. Der durchschnittliche SV-Lohn des Dreimonatszeitraums Oktober, November und Dezember wird also mit dem SV-Lohn vom Juni verglichen.
  • Ein niedrigerer SV-Lohn für Oktober bis Dezember im Vergleich zum SV-Lohn für Juni kann zu einem niedrigeren NOW-Zuschuss führen. Eine Differenz von 10% oder weniger wirkt sich jedoch nicht auf den Zuschuss aus. Dies ist neu, gilt aber nur für eine unter SV-Lohn im Vergleich zum Juni. Wenn der SV-Lohn für Oktober bis Dezember im Durchschnitt höher als Juni ist, erhalten Sie keinen Zuschuss für den höheren Teil.
  • Der Zuschuss beträgt 80% (anstelle von 90% in NOW 1.0 und NOW 2.0).
  • Der Vorschuss beträgt 80% (dies war auch unter NOW 1.0 und 2.0 der Fall).
  • Der Zuschlag auf den Zuschuss beträgt weiterhin 40% (für Arbeitgeberaufwendungen und Urlaubsgeld, die nicht zum SV-Lohn gehören).

Pro Arbeitnehmer wird der Zuschuss nur bis zu einem Lohn von 9.691 € berechnet. Wenn ein Arbeitnehmer einen höheren Lohn hat, wird für diesen Überschuss kein Zuschuss gewährt.

Die Verpflichtung, sich nach besten Kräften um die Qualifizierung und/oder Umschulung Ihrer Mitarbeiter zu bemühen, gilt auch für NOW 3.0. In diesem Zusammenhang ist es ratsam, Ihre Mitarbeiter schriftlich (z. B. per E-Mail) auf die bereits bestehenden Möglichkeiten hinzuweisen, die von der Regierung angeboten werden. Schließlich handelt es sich hierbei um eine Verpflichtung zur Anstrengung und nicht um eine Verpflichtung zum Ergebnis. Siehe unter anderem:

hoewerktnederland.nl

Entwicklung und Kursanbieter

Es wird auch eine weitere NOW 4.0 und 5.0 geben. Die Tatsache, dass es zwei weitere Runden geben wird, kann bei der Wahl Ihres Zeitraums für den Umsatzrückgang wichtig sein.

TVL 2.0 im Überblick

  • Bewerbungen können ab Mitte November eingereicht werden (wird erwartet).
  • Zugänglich für alle Unternehmen (TVL 1.0 war nur für bestimmte Branchen/SBI-Codes zugänglich).
  • Der TVL-Zuschuss richtet sich an KMU und Selbstständige.
  • Der Umsatzrückgang muss 30% oder mehr betragen.
  • Der Umsatzrückgang wird berechnet, indem Q4 2019 mit Q4 2020 verglichen wird.
  • Sie müssen im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2020 mindestens 3.000 € an festen Ausgaben haben.
  • Der Mindestzuschuss beträgt 750 € und der Höchstzuschuss 90.000 € pro Unternehmen und Quartal.

Es wird auch TVL 3.0 und 4.0 geben (nur für bestimmte SBI-Codes). Wenn Sie benachrichtigt werden möchten, sobald die TVL-Zulage beantragt werden kann, klicken Sie auf diesen Link Link.

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