Möchten Sie noch in diesem Jahr ein Elektroauto kaufen?

Wenn Sie überlegen, ein Elektroauto als Firmenwagen anzuschaffen, lohnt es sich dann, dies noch im Jahr 2018 zu tun?

Vollelektrisches Auto

Nur wenn Sie ein Auto mit einem CO₂-Ausstoß von null kaufen, gilt für die Einkommens- und Lohnsteuer ein ermäßigter Zuschlag. Ausschließlich ein vollständig elektrisch Ein reines Elektroauto hat einen CO₂-Ausstoß von null. Ein Hybridfahrzeug verfügt nämlich neben dem Elektromotor über einen Verbrennungsmotor (Benzin oder Diesel) und verursacht daher CO₂-Emissionen.

Der Grundsatzsatz für die steuerliche Hinzurechnung bei der privaten Nutzung eines Dienstwagens beträgt 22%. Dieser Zuschlag wird auf der Grundlage des Katalogwerts des Fahrzeugs berechnet. Bei Arbeitnehmern kann der Eigenbeitrag für die private Nutzung vom Zuschlag abgezogen werden, was jedoch niemals zu einem negativen Zuschlag führt.

Für ein vollelektrisches Fahrzeug gilt eine Ermäßigung des Grundsteuersatzes um 18 Punkte, wodurch sich der Steuersatz auf 4%.

Tesla-Steuer

Ab dem 1. Januar 2019 gilt dieser Zuschlag nur noch für den Katalogwert bis zu 50.000 €. Für den Teil des Katalogwerts, der diesen Betrag übersteigt, gilt der nicht gekürzte Basis-Zuschlagssatz. Diese Maßnahme ist auch unter dem Namen “Tesla-Steuer“.

Angenommen, Sie kaufen 2019 einen Tesla mit einem Listenpreis von 80.000 €. Dann rechnest du zu deinem Gewinn oder Gehalt hinzu: 4% von 50.000 € = 2.000 €, plus 22% * 30.000 € = 6.600 €. Gesamtzuschlag: 8.600 €. Wenn du denselben Tesla im Jahr 2018 kaufst, rechnest du hinzu: 4% * 80.000 € = 3.200 €.

Die “Tesla-Steuer” gilt nicht für vollelektrische Fahrzeuge, die mit Wasserstoff betrieben werden.

Es geht um die DET

Die Abkürzung DET steht für: Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs zum öffentlichen Straßenverkehr. Dies gilt auch dann, wenn diese Erstzulassung nicht in den Niederlanden erfolgte.

Das DET ist ausschlaggebend für die für das Fahrzeug geltenden Regeln zur steuerlichen Anrechnung. Diese Regeln gelten dann für die 60 Monate, die auf den Monat des DET folgen. Wurde ein vollelektrisch angetriebenes Fahrzeug im Dezember 2018 erstmals zugelassen, gilt für dieses Fahrzeug bis einschließlich 31. Dezember 2023 der Abschlag auf den Basis-Zulassungssatz von 18%.

Steuerabzug für Umweltinvestitionen

Die meisten vollelektrisch betriebenen Fahrzeuge fallen unter einen Eintrag in der Umweltliste 2018. Unternehmer können dafür den Umweltinvestitionsabzug (MIA) geltend machen (ACHTUNG: Die Investition muss rechtzeitig bei RFO sich einschreiben für die MIA).

Für welche Fahrzeuge die MIA in jedem Fall gilt, geht aus der von der RVO veröffentlichten Positivliste hervor. Die verschiedenen Fahrzeugtypen fallen unter unterschiedliche MIA-Codes. Den genauen Betrag des Steuerabzugs und die eventuelle Anwendung von Vamil entnehmen Sie bitte der Umweltliste. Ob diese Fahrzeuge auch auf der Umweltliste 2019 aufgeführt sind, ist noch nicht bekannt.

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