Was muss ich angesichts der Urteile zu Box 3 tun?

Die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit den Urteilen zur Steuerklasse 3 haben viele Steuerzahler in den Niederlanden zum Nachdenken angeregt. Die Urteile des Obersten Gerichtshofs und die darauf folgenden Maßnahmen haben weitreichende Folgen für Sparer und Anleger. In diesem Artikel erläutern wir, was Sie als Steuerzahler angesichts dieser Urteile tun sollten und wie Sie Ihre finanzielle Situation an die neue Realität anpassen können.

Was sind die „Box-3“-Urteile?

Box 3 betrifft die Besteuerung von Einkünften aus Vermögen. Dazu gehören unter anderem Sparguthaben, Kapitalanlagen, Forderungen und Zweitwohnungen. In den Jahren 2021 und 2024 hat der Oberste Gerichtshof Urteile gefällt, in denen festgestellt wurde, dass die Art und Weise, wie die Steuerbehörde die Kapitalerträge in Box 3 berechnet, nicht im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) steht. Der Kern des Problems liegt darin, dass die von der Steuerbehörde zugrunde gelegten fiktiven Renditen höher sein können als die tatsächlichen Renditen, die Steuerzahler mit ihrem Vermögen erzielen.

Welche Auswirkungen haben die Urteile?

Die Regierung ist gezwungen, das Box-3-System zu überarbeiten und Ausgleichsregelungen für diejenigen Steuerzahler einzuführen, die unverhältnismäßig stark belastet wurden. Die Regierung hat angekündigt, dass ein neues System eingeführt wird, bei dem die tatsächliche Rendite anstelle einer fiktiven Rendite besteuert wird. Dieses neue System wird voraussichtlich erst in einigen Jahren vollständig eingeführt sein (voraussichtlich ab 2027). In der Zwischenzeit werden vorübergehende Regelungen getroffen, um den Steuerzahlern entgegenzukommen.

Was sollst du jetzt tun?

1. Legen Sie Einspruch gegen die jüngsten endgültigen Steuerbescheide ein

Wenn Sie mit den endgültigen Steuerbescheiden, die Sie kürzlich erhalten haben, nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch einlegen. Die Frist hierfür ist kurz (6 Wochen), stellen Sie also sicher, dass Sie dies rechtzeitig tun. Die Steuerbehörde erteilt schon seit geraumer Zeit keine endgültigen Steuerbescheide mehr, außer wenn kein Einkommen in Box 3 enthalten ist oder nur Einkünfte aus Bankguthaben vorliegen. Gegen die letztgenannten Bescheide muss innerhalb von 6 Wochen Einspruch eingelegt werden, doch wägen Sie dabei die anfallenden Kosten gegen die maximal erzielbare Steuerermäßigung ab. Gegen vorläufige Bescheide kann laut Gesetz kein Einspruch eingelegt werden.

2. Ermitteln Sie die tatsächliche Rendite Ihres Vermögens

Die Steuerbehörde hat angekündigt, mittels eines (digitalen?) Formulars abzufragen, wie hoch die tatsächlich erzielte Rendite ist, die Ihrer Meinung nach bei der Festsetzung der endgültigen Einkommensteuerbescheide berücksichtigt werden sollte. Es ist ratsam, dieses Formular abzuwarten, bevor Sie Maßnahmen gegenüber dem Finanzamt ergreifen.

Selbstverständlich müssen Sie die im Formular angegebene tatsächliche Rendite belegen können. Zu diesem Zweck können Sie bereits jetzt eine Bestandsaufnahme vornehmen, welche tatsächliche Rendite Sie mit Ihrem Vermögen in den verschiedenen Jahren erzielt haben. Beachten Sie dabei jedoch einige Hinweise, die der Oberste Gerichtshof in seinen Urteilen vom 6. und 13. Juni dazu gegeben hat (siehe unsere Artikel Der Oberste Gerichtshof lehnt die Pauschalbesteuerung in Box 3 ab und Weitere Urteile zu Feld 3).

3. Erwägen Sie eine Umstrukturierung Ihres Vermögens

Angesichts der angekündigten Änderungen kann es sinnvoll sein, Ihr Vermögen neu zu strukturieren. Das kann beispielsweise bedeuten, dass Sie verstärkt in Produkte investieren, die nach den neuen Vorschriften günstiger behandelt werden, oder dass Sie Ihre Ersparnisse anders einsetzen. Möglicherweise ist es sinnvoll, einen Teil Ihres Vermögens in eine GmbH (oder eine andere juristische Person) zu übertragen.

Schlussfolgerung

Die Urteile zu Box 3 können erhebliche Auswirkungen auf Ihre steuerliche Situation haben. Andererseits kann dies aufgrund der Vorgaben des Obersten Gerichtshofs zur Ermittlung der tatsächlichen Rendite auch enttäuschend ausfallen. In jedem Fall wird niemals mehr Einkommen besteuert als die gemäß geltendem Recht festgelegte pauschale Rendite.

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