
Neben der Regelung für Arbeitszeitverkürzung und Sonderaufschub für die Zahlung Das Ministerium für Wirtschaft und Klima hat die BMKB-Regelung mit Wirkung zum 16. März 2020 erweitert. Durch diese Regelung kann die Liquidität von KMU durch großzügigere Kreditmöglichkeiten gesichert werden.
Über die Kreditgeber
Die BMKB-Regelung betrifft eine staatliche Bürgschaft. Die Abkürzung BMKB steht für „Bürgschaft für kleine und mittlere Unternehmen“. Unternehmer können daher nicht direkt darauf zurückgreifen. Sie müssen sich an ihren Kreditgeber (häufig ist dies die Bank) wenden, der den Antrag für die BMKB-Regelung bei der Rijksdienst voor Ondernemend Nederland (RVO) einreicht und anschließend den dem Unternehmer gewährten Kredit aufstocken kann.
Eine Bürgschaft bedeutet, dass der Staat für (einen Teil des) Darlehens bürgt. Dadurch sind Kreditgeber bereit, höhere Beträge zu verleihen.
Ein Unternehmen gilt im Rahmen des BMKB als KMU, wenn es höchstens 250 (Vollzeitäquivalente) Mitarbeiter beschäftigt und einen Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro erzielt.
Auch Girokonto
Die Ausweitung bedeutet zum einen, dass die BMKB-Regelung nun auch für Überbrückungskredite und Kontokorrentkredite mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren gilt (bisher war eine Laufzeit von einem Jahr vorgesehen).
Andererseits bürgt der Staat für 75% des vom Kreditgeber gewährten Kredits (dies waren 50%).
Die geltenden Bedingungen für die BMKB-Regelung findest du auf der Website der staatlichen Behörde für unternehmerisches Handeln in den Niederlanden.
