Besonderer Zahlungsaufschub

Wir haben die aktuelle Situation bezüglich der außerordentlichen Zahlungsaufschiebung in unserem Artikel beschrieben Sonderzahlungsaufschub – ein Update.

 

In unserem Artikel Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise weisen wir auf die Möglichkeit einer außerordentlichen Zahlungsstundung hin. Inzwischen ist auf der Website Auf der Website der Steuerbehörde erfahren Sie, wie dieser Aufschub beantragt werden muss.

Brief

Den Antrag auf einen besonderen Zahlungsaufschub stellen Sie schriftlich. Es gibt kein spezielles Formular dafür.

Anschließend wird der Antrag von der Steuerbehörde geprüft. Dies erfolgt manuell und wird daher einige Zeit in Anspruch nehmen.

Sobald das Finanzamt das Schreiben erhält, werden die Beitreibungsmaßnahmen jedoch ausgesetzt. Achten Sie daher darauf, dass aus Ihrem Schreiben klar hervorgeht, dass sich Ihr Antrag auf einen besonderen Zahlungsaufschub im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus bezieht.

Stellungnahme eines externen Sachverständigen

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Antrag auf eine außerordentliche Zahlungsfristverlängerung muss dem Finanzamt eine Erklärung eines externen Sachverständigen vorgelegt werden (diese Erklärung kann natürlich auch dem Antrag beigefügt werden). Dabei kann es sich um einen externen Berater oder Finanzfachmann, einen Branchenverband, aber auch um Ihren eigenen Steuerberater oder Finanzberater handeln.

Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass:

  • Es liegen bereits bestehende Zahlungsprobleme vor (der Antrag kann nicht aufgrund erwarteter zukünftiger Zahlungsprobleme gestellt werden);
  • die Zahlungsprobleme vorübergehend sind;
  • bis zu einem bestimmten Datum gelöst sein werden;
  • und das Unternehmen rentabel ist.

Adresse

Der Antrag (das Schreiben mit der Stellungnahme des externen Sachverständigen) ist einzureichen bei:

Finanzamt
Postfach 100
6400 AC Heerlen

Meldung der Zahlungsunfähigkeit

Um eine Haftung der Geschäftsführer zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, neben dem Antrag auf Zahlungsaufschub auch die Zahlungsunfähigkeit anzumelden. Wir erläutern dies in unserem Informationsblatt. Meldung der Zahlungsunfähigkeit.

Vorläufige Bewertung

Die Steuerbehörde weist zu Recht darauf hin, dass eine einfache Möglichkeit, etwas Liquiditätsspielraum zu schaffen, darin besteht, den vorläufigen Steuerbescheid für die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer 2020 anzupassen. Dies ist möglich, wenn Sie einen geringeren Gewinn erwarten als den, auf dem der festgesetzte vorläufige Steuerbescheid basiert. Einen Antrag auf Herabsetzung Ihres vorläufigen Steuerbescheids müssen Sie elektronisch einreichen. Dies ist natürlich über die Steuererklärungssoftware möglich, mit der VWG Ihre Steuererklärung einreicht.

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