
Die Einkommensteuer auf Ihre Erträge aus Sparen und Kapitalanlagen (Box 3) wird auf der Grundlage einer pauschalen Rendite berechnet. Das bedeutet, dass nicht die tatsächlichen Zinsen, Mieteinnahmen, Dividenden und der tatsächliche Wertzuwachs Ihrer Ersparnisse, Kapitalanlagen und sonstigen Vermögenswerte in Box 3 besteuert werden. Die Bemessungsgrundlage, auf deren Grundlage Sie Einkommensteuer zahlen, wird anhand gesetzlicher Berechnungsregeln ermittelt.
Bis einschließlich 2015
Box 3 wurde bei ihrer Einführung im Jahr 2001 vom damaligen Finanzminister Zalm als die Spaßbox. Die Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung betrug nämlich 4% des Wertes der Vermögensbestandteile, die du der Box 3 zuordnen musstest.
100.000 € Ersparnisse als einziges Vermögen in Box 3 verursachten im Jahr 2001 folgende Einkommensteuer:
| Vermögen in Box 3 | 100.000 |
| Ab: steuerfreies Vermögen | 17.600 |
| Grundlage für die pauschale Rendite | 82.400 |
| Pauschalrendite (4%) | 3.296 |
| Steuer (30%) | 989 |
Der Sparzins betrug im Jahr 2001 durchschnittlich 2,51 TP3T. Auf die 100.000 € Sparguthaben erhielten Sie daher 2.500 € Zinsen. Nach Abzug der Steuern blieben davon 1.511 € übrig.
Als jedoch die Sparzinsen (noch weiter) sanken und in der Wirtschaftskrise auch die Renditen anderer Anlagen hinter den Erwartungen zurückblieben, war der Spaß vorbei. Grund genug, dem Steuergericht die Frage vorzulegen, ob die Pauschalbesteuerung überhaupt zulässig ist. Bislang hat das Gericht diesbezüglich positiv (für die Steuerbehörde) entschieden.
Na gut, dann eben die GmbH
Grund für viele Sparer, ihr Glück in einem Spar-GmbH (oder ein offener Investmentfonds). Dabei wird der tatsächliche Zinsertrag mit Körperschaftsteuer besteuert. Und auf den ausgeschütteten Gewinn nach Körperschaftsteuer zahlen Sie Einkommensteuer in Box 2 (wesentliche Beteiligung). Diese Steuerbelastung ist deutlich geringer als die Pauschalsteuer in der ehemaligen „Pretbox“.
2016 und 2017
Aus den Urteilen geht jedoch hervor, dass die Pauschalbesteuerung bei strukturell niedrigen Zinsen nicht auf Dauer haltbar sein wird. Aus diesem Grund wurde die Berechnung der Pauschalrendite mit Wirkung ab 2016 angepasst.
Für dieselben 100.000 € Ersparnisse fallen im Jahr 2017 folgende Einkommensteuer an:
| Vermögen in Box 3 | 100.000 | |
| Ab: steuerfreies Vermögen | 25.000 | |
| Grundlage für die pauschale Rendite | 75.000 | |
| Pauschaler Rückgabesatz | ||
| 1.631 TP3T von 671 TP3T von | 75.000 = | 819 |
| 5.391 TP3T von 331 TP3T von | 75.000 = | 1.334 |
| 2.153 | ||
| Steuer (30%) | 645 |
Der Sparzins beträgt im Jahr 2017 (voraussichtlich) durchschnittlich 0,27%. Auf die 100.000 € Ersparnisse erhältst du 270 € Zinsen. Nach Abzug der Steuern bleiben dir 375 € übrig.
2018 (und folgende Jahre)
Im Koalitionsvertrag der Regierung Rutte III wird angekündigt, dass eine Besteuerung in Box 3 auf Basis der tatsächlichen Erträge angestrebt wird. Bis dahin werden bereits 2018 zwei Anpassungen vorgenommen. Der steuerfreie Freibetrag wird auf 30.000 € angehoben (bisher 25.000 €). Außerdem wird bei der Berechnung der pauschalen Rendite für den Sparanteil ein niedrigerer Zinssatz zugrunde gelegt.
100.000 € Ersparnisse verursachen im Jahr 2018 (voraussichtlich) folgende Einkommensteuer:
| Vermögen in Box 3 | 100.000 | |
| Ab: steuerfreies Vermögen | 30.000 | |
| Grundlage für die pauschale Rendite | 70.000 | |
| Pauschaler Rückgabesatz | ||
| 0,361 TP3T von 671 TP3T von | 70.000 = | 168 |
| 5.381 TP3T von 331 TP3T von | 70.000 = | 1.242 |
| 1.410 | ||
| Steuer (30%) | 423 |
Wenn man die Steuer den für 2018 erwarteten Zinserträgen gegenüberstellt, macht man als Sparer immer noch einen Verlust. Die angekündigte Maßnahme wird daher im Allgemeinen kein Grund sein, die Spar-GmbH oder den Investmentfonds zu verlassen. VWGNijhof rechnet das gerne kurz für dich aus.
Wer seine Ersparnisse noch nicht in einer Spar-GmbH oder einem Fonds angelegt hat, kann dies noch vor dem 1. Januar 2018 nachholen. Wie lange dies steuerlich vorteilhaft ist, können wir nicht vorhersagen. Die Frage ist, wie schnell Rutte und seine Mitstreiter eine Besteuerung auf der Grundlage der tatsächlichen Renditen auf den Weg bringen können. Und wie diese dann aussehen wird. Oft haben sich die Kosten für die Gründung der Spar-GmbH bereits im ersten Jahr amortisiert.
