Der Verkauf eines Pferdes, das nach dem Verkauf noch einige Zeit in der EU verbleibt, wird mit der niederländischen Mehrwertsteuer besteuert.
Dies entschied das Bezirksgericht Zeeland-West Brabant in einem Fall in der ein niederländischer Unternehmer im Jahr 2016 ein Springpferd an ein US-amerikanisches Reitsportzentrum verkauft. Die Rechnung ist auf den 18. Juli 2016 datiert. Auf diese Rechnung wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Das Pferd wird am 17. November 2016 in die Vereinigten Staaten exportiert.
0% Tarif
Der niederländische Unternehmer wendet auf die Lieferung des Springpferdes den Tarif 0% an, der für die Ausfuhr von Waren aus der Europäischen Union gilt. Auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung muss er nachweisen, dass alle Voraussetzungen für die Anwendung dieses Zollsatzes erfüllt sind. Voraussetzung ist, dass das Pferd als Teil der Lieferung in die Vereinigten Staaten transportiert wird.
Ausfuhren im Zusammenhang mit der Lieferung
Das Finanzamt ist der Ansicht, dass diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, und erhebt rückwirkend 21% niederländische Mehrwertsteuer. Das Gericht stimmt dem zu. Aus den Wettkampfunterlagen der FEI geht hervor, dass ein Sohn des US-Käufers das Pferd vor der Ausfuhr auf EU-Turnieren geritten hat. In einem von der Wageningen University & Research am 8. November 2016 erstellten medizinischen Bericht wird der Käufer als Eigentümer des Pferdes aufgeführt. Diese Umstände in Verbindung mit dem Zeitablauf (von mehr als vier Monaten) zwischen dem Verkauf und der Ausfuhr des Pferdes veranlassten das Gericht zu dem Schluss, dass die Verfügungsgewalt über das Pferd als Eigentümer bereits vor der Ausfuhr des Pferdes auf den US-Käufer übergegangen war. Für Mehrwertsteuerzwecke ist der Zeitpunkt der Lieferung eines Gegenstands der Zeitpunkt, an dem die Verfügungsgewalt über den Gegenstand als Eigentümer übergegangen ist.
In unserem Artikel Lieferung von Ausfuhren beschreiben wir einen Standpunkt der VAT Knowledge Group des Finanzamtes zur Anwendung des 0%-Satzes bei der Ausfuhr von Pferden.
Die in diesem Artikel angesprochenen Fragen stellen sich natürlich nicht nur beim Verkauf und der Lieferung von Pferden, sondern auch bei anderen Waren, die nach dem Verkauf noch einige Zeit in den Niederlanden (oder anderswo in der EU) verbleiben.
