Die umgeleiteten Kilometer müssen in den Kilometernachweisen des Dienstwagens aufgeschlüsselt und belegt werden.
Private Kilometer
Unternehmer und Arbeitnehmer mit einem Firmenwagen müssen einen Zuschlag zu ihrem Gewinn oder Gehalt zahlen. Es sei denn, es werden nicht mehr als 500 private Kilometer mit dem Auto im Kalenderjahr gefahren. Unternehmer und Arbeitnehmer müssen dies aber überzeugend nachweisen können. Dies muss mit einem umfangreichen Fahrtenbuch geschehen. Pendelfahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz können dabei als betriebliche Kilometer angerechnet werden.
Umwegkilometer
Ausgangspunkt für die in den Kilometernachweisen erfassten Fahrten ist die am häufigsten gefahrene Strecke. Die Steuerbehörden verwenden bei der Überprüfung eines Kilometernachweises in der Regel einen Routenplaner. Wenn mehr Kilometer gefahren wurden, weil nicht die übliche Strecke genommen wurde, handelt es sich um Umwegkilometer. Für diese Fahrten muss aus den Kilometernachweisen hervorgehen, welche Strecke gefahren wurde.
Umwegkilometer können geschäftlich oder privat sein. Wenn ein Umweg gemacht wurde, weil es auf der üblichen Strecke eine Verzögerung gab, handelt es sich um geschäftliche Umwegkilometer. Wurde der Umweg jedoch gemacht, um die Kinder zur Schule zu bringen, private Einkäufe zu erledigen, die Werkstatt zu besuchen usw., sind die Umwegkilometer private Kilometer.
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Vor dem Haager Berufungsgericht spielte ein aktueller Fall Fall bei denen etwa 3.800 Umwegkilometer in den Kilometeraufzeichnungen erfasst wurden. Davon wurden die gefahrenen Strecken und besuchten Adressen nicht in den Kilometeraufzeichnungen erfasst. Unter anderem deshalb hat das Gericht diese Kilometer als Privatkilometer gewertet, die offensichtlich die zulässige Zahl von 500 Privatkilometern überschritten haben, und zu Recht 22% des Katalogwerts zum Gehalt des Arbeitnehmers hinzugerechnet.
