Neue Formulare zur Bescheinigung des Zahlungsverhaltens

Die Steuerbehörde teilt mit, dass die Antragsformulare für eine Bescheinigung über das Zahlungsverhalten angepasst wurden. Ab 7. September 2020 Es dürfen nur die neuen Formulare verwendet werden.

Erklärung zum Zahlungsverhalten

Die Bescheinigung über das Zahlungsverhalten wird vor allem im Zusammenhang mit der Kettenhaftung verwendet. Auftragnehmer verlangen von ihren Auftraggebern, dass diese regelmäßig eine vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt ordnungsgemäß nachkommen.

Unternehmer können aus den folgenden Formularen wählen (die ab dem 7. September 2020 auf der Website (der Steuerbehörde):

  • Erklärung zur Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen;
  • Erklärung zum Zahlungsverhalten bei der Kettenhaftung;
  • Erläuterung zum Zahlungsverhalten und zur Haftung des Entleihers.

Automatisch

Es ist möglich, die Bescheinigung alle drei Monate automatisch zu erhalten. Dies kann auf den neuen Antragsformularen angegeben werden. Unternehmer, die die Bescheinigung nicht mehr automatisch erhalten möchten, können dies über die Steuer-Hotline (0800-0543) mitteilen.

 

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