Neue Corona-Förderung für das 4. Quartal 2021

Es sah kurzzeitig so aus, als würden alle Corona-Zuschüsse der Regierung nach dem dritten Quartal dieses Jahres auslaufen. Dennoch wird es für das vierte Quartal dieses Jahres einen neuen Zuschuss geben.

VLN

Der Zuschuss für Fixkosten, unter anderem im Zusammenhang mit der nächtlichen Schließung (VLN), ist in erster Linie für Unternehmen bestimmt, die durch die vorgeschriebene nächtliche Schließung (von 0:00 bis 06:00 Uhr) einen Umsatzverlust von mindestens 50% erleiden.

Diese Beihilfe kann jedoch auch von Unternehmen beantragt werden, die zwar nicht unter der obligatorischen nächtlichen Schließung leiden, aber dennoch die Voraussetzungen erfüllen. Für diese letzte Gruppe von Unternehmen hat die scheidende Regierung angekündigt, zunächst nach anderen Lösungen zur Abfederung der Umsatzverluste zu suchen, bevor ein Antrag auf die VLN-Beihilfe gestellt wird. Dennoch steht die VLN-Beihilfe, wie bereits erwähnt, allen Unternehmen zur Verfügung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

 Bedingungen

Zusammenfassend muss das Unternehmen die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um für die VLN in Betracht zu kommen;

  • mindestens 50% Umsatzrückgang im 4. Quartal 2021 im Vergleich zum 4. Quartal 2019 oder zum 1. Quartal 2020;
  • TVL Q2 und TVL Q3 2021 wurden beantragt und bewilligt;
  • Das Unternehmen war vor dem 30. Juni 2020 bei der Handelskammer eingetragen;
  • Das Unternehmen darf nicht bereits staatliche Beihilfen in Höhe von mehr als 1,8 Millionen Euro erhalten haben (maximaler Betrag der staatlichen Beihilfe).

Bitte beachten Sie: Eine der Voraussetzungen ist, dass sowohl die TVL für das 2. Quartal als auch für das 3. Quartal 2021 beantragt und bewilligt wurde. Die TVL für das 3. Quartal 2021 kann noch bis zum 26. Oktober 2021 beantragt werden.

Höchstbetrag VLN

Der maximale Förderbetrag für das VLN-Programm im 4. Quartal 2021 beträgt 250.000 €. Die Höhe hängt vom Prozentsatz des Umsatzverlusts ab. Je höher der Prozentsatz, desto höher die Förderung.

Gültigkeitsdatum des Antrags

Es wird erwartet, dass die Förderregelung in der zweiten Novemberhälfte anläuft. Der Antrag muss, genau wie beim TVL, über die RFO eingereicht werden.

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