Neue Box-3-Abgabe

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Das jährliche Durchsickern von Steuerplänen im Zusammenhang mit der Millionennote hat begonnen. Das Financieel Dagblad vom 28. August 2015 berichtet, dass die Regierungsparteien eine Einigung über die Neugestaltung der Einkommensteuer auf Spar- und Kapitalerträge erzielt haben (Kasten 3).

Derzeit wird auf das Vermögen in Box 3 nach Abzug des steuerfreien Vermögens von rund 20.000 € pro Steuerpflichtigem ein pauschaler Ertrag von 4% berechnet. Darauf werden 30% an Steuern fällig.

Der Steuersatz von 30% bleibt unverändert, aber der Freibetrag und der Pauschalsteuersatz werden geändert. Der Freibetrag wird auf 25.000 € pro Steuerpflichtigen erhöht. Dieser Freibetrag ist auch für eine Reihe von Systemen relevant, die einer Vermögensprüfung unterliegen.

Der pauschale Ertragssatz hängt von der Höhe des in Box 3 zu besteuernden Vermögens ab. Dabei wird das Vermögen oberhalb des Freibetrags berücksichtigt:

Die Fähigkeit zu:Pauschaler Rückgabesatz:
€ 100.0002,90%
€ 1.000.0004,70%
Darüber hinaus5,50%

Die Standardrenditen werden dann jährlich angepasst und basieren auf den tatsächlichen Durchschnittsrenditen der letzten 5 Jahre vor dem Steuerjahr. Bei Vermögenswerten bis zu 100.000 € werden die Renditen von Sparguthaben berücksichtigt. Bei Vermögenswerten über 100.000 € werden auch die durchschnittlichen Renditen eines repräsentativen Aktienkorbs berücksichtigt.

Natürlich müssen die Pläne, die von der Regierung erst am Haushaltstag endgültig bekannt gegeben werden, noch durch die politische Mühle gehen.

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