Neue Sätze für Lohnabgaben

Das Gehalt des Geschäftsführers in Höhe von 51.000 €, die Reisekostenpauschale von 0,21 € pro Kilometer sowie verschiedene andere für die Lohnsteuer relevanten Beträge finden wir in der kürzlich veröffentlichten Anhang im Newsletter zu den Lohnsteuern.

Gehalt des Geschäftsführers

Im Rahmen der Regelung zum üblichen Arbeitsentgelt muss das Gehalt, das der Geschäftsführer (DGA) der BV bezieht, mindestens 48.000 € betragen. Für das Jahr 2023 wird dieser Betrag auf 51.000 € angehoben. Geschäftsführende Gesellschafter, die ein Gehalt von weniger als 51.000 € beziehen möchten, müssen glaubhaft machen, dass dies im Einklang mit der üblichen Gehaltsregelung steht. Ein höheres Gehalt muss vom Finanzamt begründet werden.

Eine weitere Änderung der Regelung zum üblichen Gehalt besteht darin, dass die Effizienzmarge abgeschafft wird. Liegt das übliche Gehalt über 48.000 € (2023: 51.000 €), muss das an den Geschäftsführer ausgezahlte Gehalt mindestens 75% des üblichen Gehalts betragen. Ab 2023 beträgt dieser Anteil 100%. Bitte beachten Sie: Im Rahmen der Regelung zum üblichen Gehalt gelten noch weitere Vorschriften.

Pauschalbeträge

Dass die maximale steuerfreie Vergütung für Fahrten im Rahmen des Pendelverkehrs und zu geschäftlichen Zwecken von 0,19 €/km auf 0,21 €/km war bereits bekannt. Ebenfalls bekannt war bereits, dass die steuerfreie Pauschale für die Arbeit im Homeoffice von 2,00 € pro Tag auf 2,15 € pro Tag.

Der Pauschalwert einer Mahlzeit, die lediglich einen nebensächlichen geschäftlichen Charakter hat und am Arbeitsplatz eingenommen wird (“Kantinenmahlzeit”), wird von 3,35 € auf € 3,55 (pro Frühstück/Mittagessen/Abendessen).

Laut dem Newsletter „Loonheffingen“ sollten die Beträge der steuerlichen Regelung für ehrenamtliche Tätigkeiten unverändert bleiben. Die Steuerbehörde teilt jedoch mit, dass dies im Newsletter falsch angegeben wurde. Im Jahr 2023 darf ein Freiwilliger pro Jahr maximal 1.900 € (bisher: 1.800 €) und pro Monat 190 € (bisher: 180 €) an Vergütungen und Sachleistungen erhalten. Von einem ehrenamtlichen Helfer spricht man, wenn der pro Stunde erhaltene Betrag (diese Beträge ändern sich für 2023 nicht) nicht mehr als 5 € beträgt (ehrenamtliche Helfer unter 21 Jahren: 2,75 €). Die Regelungen für ehrenamtlich tätige Personen, die Sozialhilfe beziehen, werden voraussichtlich in Kürze gelockert. Siehe unseren Artikel Regelungen für Sozialhilfeempfänger wurden gelockert.

Der Freiraum für die Arbeitskostenregelung beträgt im Jahr 2023 1,18% der Lohnsumme, wobei der Freiraum für die ersten 400.000 € der Lohnsumme sogar 3% beträgt.

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