
Neben Steuern zahlen Arbeitgeber oft auch erhebliche Beträge an Rentenbeiträgen. Auch bei diesen Beiträgen wird im Zusammenhang mit der Corona-Krise Nachsicht gewährt. Das geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung der Stiftung für Arbeit, der Dachverbände der Rentenversicherungsträger, des Rentenverbands und des Verbands der Versicherer.
Kulanz
Auch die Rentenbranche möchte einen Beitrag leisten, um Unternehmer zu unterstützen, die infolge der Corona-Krise mit Zahlungsproblemen zu kämpfen haben. Die Problematik unterscheidet sich jedoch je nach Branche und/oder Arbeitgeber. Daher sind maßgeschneiderte Lösungen erforderlich.
Diese maßgeschneiderten Lösungen werden auf der Grundlage der folgenden Lösungsansätze angeboten:
- Die Rentenversicherungsträger vereinbaren mit einzelnen Arbeitgebern, die sich in akuten finanziellen Schwierigkeiten befinden, eine Zahlungsvereinbarung;
- Die Zahlungsfristen für Rentenbeiträge werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten verlängert;
- Die Rentenversicherungsträger verfolgen eine weniger strenge Eintreibungspolitik (indem sie den Einsatz von Inkassobüros und die Verhängung von Verwaltungsstrafen aufschieben).
Die gesetzlichen Möglichkeiten zur Verlängerung der Zahlungsfristen sind begrenzt. Der Verband, der Rentenverband und die DNB beraten sich diesbezüglich mit dem Ministerium für Soziales und Arbeit.
Wie kann man einen Antrag stellen?
Arbeitgebern mit akuten Zahlungsproblemen wird empfohlen, die Website ihres Rentenversicherers zu konsultieren und sich gegebenenfalls an ihre Rentenkasse zu wenden.
Notmaßnahme zur Überbrückung der Arbeitserhaltung
Die noch durchzuführenden Notmaßnahme zur Überbrückung zur Erhaltung von Arbeitsplätzen (NOW) wird voraussichtlich auch einen Beitrag zu den vom Arbeitgeber zu zahlenden Rentenbeiträgen enthalten. Die Verfasser der Pressemitteilung fordern die Regierung nachdrücklich auf, die Rentenbeiträge sowohl für den Arbeitnehmer- als auch für den Arbeitgeberanteil in angemessener Weise im NOW zu berücksichtigen.
Arbeitgeber sollten bei ihrer Liquiditätsplanung berücksichtigen, dass ein Teil der im Rahmen des NOW-Programms erhaltenen Beträge kurzfristig für die Zahlung von Rentenbeiträgen verwendet werden muss.
