Nachforderung der Kfz-Steuer bei Fahrten mit ausländischem Kennzeichen

Ausländisches Kennzeichen, Kfz-Steuer, VWGNijhof

Kraftfahrzeugsteuer (MRB, (auch als “Kfz-Steuer” bezeichnet) ist für die Nutzung öffentlicher Straßen in den Niederlanden mit einem Motorrad, einem Pkw oder einem Lieferwagen zu entrichten.

Halterung

Die Kfz-Steuer wird erhoben auf die Halter des Kraftfahrzeugs. Wurde für ein Kraftfahrzeug ein niederländisches Kennzeichen erteilt, gilt die Person, auf deren Namen das Kennzeichen lautet, als Halter des Fahrzeugs.

Ausländisches Kennzeichen

Für ein Kraftfahrzeug mit ausländischem Kennzeichen fällt in den Niederlanden keine Kfz-Steuer an. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn ein in den Niederlanden ansässiger Fahrer mit einem solchen Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in den Niederlanden unterwegs ist. Der Fahrer des Fahrzeugs gilt dann als Halter des Fahrzeugs.

Im Zusammenhang mit dem steuerpflichtigen Tatbestand der Nutzung öffentlicher Straßen in den Niederlanden kann dann eine Nachforderung der Kfz-Steuer erhoben werden. Der Nachforderungsbescheid umfasst grundsätzlich die Kfz-Steuer, die für die den Nachforderungsbescheid vorangehenden 12 Monate berechnet wurde. Selbstverständlich wird die nachträglich festgesetzte Kfz-Steuer um eine Verwaltungsstrafe erhöht.

Reifen aufpumpen

Das stellte jemand fest, der die Reifen des Autos (mit belgischem Kennzeichen) für seinen Vater aufpumpen wollte. Er wurde dabei angehalten und mit einem Nachforderungsbescheid für die Kfz-Steuer in Höhe von 1.174 € konfrontiert, zuzüglich einer Geldbuße von 10% (ursprünglich betrug die Geldbuße 100%, doch der Inspektor hatte diese aufgrund der finanziellen Verhältnisse des Betroffenen bereits herabgesetzt).

Gericht in Den Haag bestätigt, dass der Nachforderungsbescheid zur Kfz-Steuer zu Recht erlassen wurde. Der Betroffene hatte nicht hinreichend nachgewiesen, dass ihm das Fahrzeug tatsächlich nicht zur Verfügung stand.

Ausnahmen

Für die Kfz-Steuer gelten verschiedene Befreiungen. So darf ein in den Niederlanden ansässiger Einwohner in den Niederlanden ein Kraftfahrzeug mit ausländischem Kennzeichen fahren, ohne dass Kfz-Steuer anfällt, wenn das Fahrzeug:

  • von einem außerhalb der Niederlande ansässigen Arbeitgeber einem niederländischen Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt wurde;
  • wird von einer Person genutzt, die außerhalb der Niederlande Leiter eines Ein-Personen-Unternehmens ist, Mitglied einer Personengesellschaft ist oder Geschäftsführer, Gesellschafter oder Aktionär eines Unternehmens ist.
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