Mustervereinbarungen ZZP-ers

20151015_Mustervertrag_VAR_VWGNijhof

In unserem Artikel “Kein VAR, kein BGL – was dann?” Wir haben berichtet, dass die VAR (Erklärung zum Arbeitsverhältnis) durch genehmigte (Muster-)Verträge ersetzt wird. Mit einer VAR können Auftraggeber von Selbstständigen (ZZP-Er) sich derzeit vor dem Risiko absichern, dass Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge nachträglich erhoben werden. Natürlich müssen dabei die mit der Verwendung einer VAR verbundenen (administrativen) Auflagen strikt eingehalten werden.

Die Steuerbehörde hat inzwischen eine Reihe von genehmigten Musterverträgen veröffentlicht. Diese genehmigten Muster finden Sie hier. In der nächsten Zeit sollen hier etwa 60 bis 70 Modelle veröffentlicht werden.

In unserem Artikel “Wird der VAR tatsächlich ersetzt?” Wir haben bereits über die zahlreichen kritischen Anmerkungen berichtet, die aus dem Senat kamen. Dort liegt der Gesetzentwurf zum Gesetz Deregulierung der Beurteilung von Arbeitsverhältnissen, womit die VAR aus dem Lohnsteuergesetz gestrichen wird. Auch in zweiter Lesung bleibt der Senat äußerst kritisch, sodass es noch fraglich ist, ob dieser Gesetzentwurf verabschiedet wird. Die Beratung und Abstimmung über den Gesetzentwurf ist derzeit für den 27. Oktober 2015 geplant. Das geplante Inkrafttreten des Gesetzentwurfs ist der 1. Januar 2016.

Im Übrigen können Auftraggeber aus der Verwendung eines genehmigten (Muster-)Vertrags – anders als bei der korrekten Verwendung einer VAR – keine Freistellung ableiten. Nach der Abschaffung der VAR sind Auftraggeber und Selbstständiger nämlich gemeinsam dafür verantwortlich, dass ihre Geschäftsbeziehung tatsächlich entsprechend dem abgeschlossenen (Muster-)Vertrag gestaltet ist. Ist dies nicht der Fall und wird im Nachhinein festgestellt, dass ein Arbeitsverhältnis vorlag, können Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge nachträglich erhoben werden.

Ergänzung (19.10.2015)
In dem am 19. Oktober 2015 veröffentlichten Vermerk zum Bericht über den Gesetzentwurf zur Deregulierung der Beurteilung von Arbeitsverhältnissen (mit dem die VAR abgeschafft wird) schlägt Staatssekretär Wiebes dem Senat vor, die für den 27. Oktober 2015 geplante Plenarsitzung zur Beratung des Gesetzentwurfs zu verschieben. Ferner schlägt er vor, eine längere Übergangsfrist vom VAR zu genehmigten (Muster-)Verträgen vorzusehen. Er denkt dabei an den 1. April 2016 als Zieldatum für das Inkrafttreten des Gesetzentwurfs und eine Umsetzungsfrist bis zum 1. Januar 2017. Bis zum 1. Januar 2017 wird die Steuerbehörde dann lediglich Verwarnungen aussprechen, jedoch keine Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen. Verträge, die der Steuerbehörde vor dem 1. Februar 2016 zur Genehmigung vorgelegt werden, werden bis zum 1. April 2016 geprüft sein.

 

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