Mustervertrag über die freie Ersetzung läuft aus

Die Finanzamt teilt mit, dass sie die Genehmigung für die Mustervertrag(en) mit freier Ersatzwahl wird zum 1. Januar 2024 aufgehoben. Wenn Sie als Selbstständiger oder als Auftraggeber mit einem solchen Vertrag arbeiten, sollten Sie das Arbeitsverhältnis noch einmal überdenken (oder überdenken lassen).

Deliveroo

Grund für den Widerruf ist der Deliveroo-Urteil, in dem der Oberste Gerichtshof entschieden hat, dass auch bei freier Ersetzung ein Arbeitsverhältnis vorliegen kann. Indem die Aufhebung erst am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, gibt die Steuerbehörde Selbstständigen und Auftraggebern Zeit, ihr Arbeitsverhältnis neu zu bewerten. Die Aufhebung betrifft sowohl den allgemeinen Mustervertrag als auch Branchenvereinbarungen und Einzelverträge, die auf freier Ersetzbarkeit basieren. Branchenverbände sowie einzelne Auftraggeber und Auftragnehmer erhalten spätestens am 1. Oktober 2023 ein Schreiben der Steuerbehörde, wenn die Genehmigung für einen Mustervertrag widerrufen wird.

Beschäftigungsverhältnis

Ein Arbeitsverhältnis (Arbeitsvertrag; § 7:610 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs) liegt vor, wenn das Rechtsverhältnis Folgendes beinhaltet:

  • die Verpflichtung, persönliche Arbeit durchzuführen;
  • gegen eine Gebühr (bezahlen.);
  • in einem Beschäftigungsverhältnis an den Auftraggeber.

Der Oberste Gerichtshof hat in der Rechtssache bezüglich der Deliveroo-Lieferfahrer entschieden, dass die Freiheit der Lieferfahrer, zu arbeiten, wann sie wollen, und sich vertreten zu lassen, darauf hindeutet, dass keine Es handelt sich um einen Arbeitsvertrag. Das Gericht hatte jedoch aufgrund anderer Umstände des Falles zu Recht entschieden, dass gut Es handelt sich um einen Arbeitsvertrag. So war die praktische Bedeutung der Vertretungsmöglichkeit im Fall Deliveroo gering. Der Oberste Gerichtshof verweist darüber hinaus auf den Grad der Einbettung der Tätigkeiten in die Organisation des Auftraggebers und die Höhe der Gegenleistung. Da sich der Gesetzgeber jedoch derzeit damit befasst, lässt der Oberste Gerichtshof diese Frage vorerst offen (angesichts des Sturzes der Regierung Rutte IV stellt sich natürlich die Frage, wie zügig der Gesetzgeber diese Angelegenheit nun noch angehen wird).

Erneut bewerten

Die Steuerbehörde empfiehlt, das Arbeitsverhältnis erneut zu prüfen und dabei die Webmodul zur Bewertung des Arbeitsverhältnisses (auf der Website der Handelskammer) oder die Unternehmercheck (auf der Website der Steuerbehörde) zu nutzen, weist jedoch nachdrücklich darauf hin, dass diese Hilfsmittel lediglich einen Anhaltspunkt bieten und keine Gewissheit verschaffen. Auch die Verwendung eines genehmigten Mustervertrags bietet übrigens keine vollständige Sicherheit, da dies an die Bedingung geknüpft ist, dass tatsächlich so gehandelt wird, wie es im (Muster-)Vertrag festgelegt ist.

Darüber hinaus gilt nach wie vor das sogenannte Vollstreckungsmoratorium, wonach die Steuerbehörde nur dann Berichtigungsverpflichtungen und Nachforderungsbescheide erlässt, wenn böswilliges Handeln vorliegt. Seit einiger Zeit führt die Steuerbehörde jedoch wieder Betriebsbesuche durch und nimmt Buchprüfungen vor, um zu beurteilen, ob Arbeitsverhältnisse als Dienstverhältnis einzustufen sind. Im Anschluss daran kann sie Hinweise geben, auf deren Grundlage Auftraggeber und Auftragnehmer ihre Arbeitsverhältnisse anpassen müssen.

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