
Der Staatssekretär im Finanzministerium, Wiebes, hat auf Anfrage des Abgeordneten Bashir (SP) nähere Informationen zu den Möglichkeiten des Investitionsabzugs bereitgestellt (Schreiben vom 20. Februar 2015, Aktenzeichen: DGB/2015/0754U). Anfang dieses Jahres haben wir die Unternehmer unter Ihnen in einem Artikel bereits auf die Möglichkeiten von KIA, MIA/Vamil und EIA. Eine gute Investitionsplanung ermöglicht Unternehmern eine optimale Nutzung der Einrichtungen.
Alle genannten Investitionsförderprogramme – mit Ausnahme des KIA (Investitionsabzug für kleine Unternehmen) – sollen Unternehmer dazu bewegen, Umweltinvestitionen zu tätigen. Doch laut Herrn Bashir haben sich Investoren inzwischen damit aus dem Staub gemacht.
Damit bezieht er sich auf die speziell für umweltfreundliche Investitionen gegründeten Zusammenschlüsse (meistens eine Personengesellschaft). Wenn diese Beteiligungsgemeinschaft ein materielles Unternehmen betreibt und die Beteiligten (mit) für die Schulden dieses Unternehmens haften, können die Beteiligten (Investoren) von MIA und Vamil profitieren. In der Praxis handelt es sich dabei häufig um Investitionen in Wind- und/oder Solarenergie oder in (Gülle-)Aufbereitungsanlagen.
Anleger, die von dem profitieren möchten, was der Staat in die steuerliche Futterkrippe der Unternehmer gesteckt hat, tun gut daran, sorgfältig abzuwägen, welche Risiken sie dabei eingehen. Denn nur wenn sie mithaftbar sind, können die Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Der Anreiz besteht oft darin, dass im ersten Jahr der Beteiligung ein erheblicher Steuerabzug möglich ist, der häufig zu einem höheren Steuervorteil führt als der investierte Betrag. Sollte die Investition jedoch unerwarteterweise weniger Rendite abwerfen als erwartet, kann es durchaus zu einem sprichwörtlichen Bumerang-Effekt kommen.
