Bezirksgericht Nordholland beschließt, dass ein Vermächtnisnehmer keine Einwände gegen den WOZ-Wert der ihm vermachten Wohnung erheben kann.
WOZ-Wert
Der WOZ-Wert wird jährlich von der Gemeinde festgesetzt und dient als Bemessungsgrundlage für die kommunale (Grund-)Steuer. Bei Wohnimmobilien muss der WOZ-Wert jedoch auch zwingend für die Einkommensteuer sowie für die Erbschafts- und Schenkungssteuer herangezogen werden. Für die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist der WOZ-Wert des Jahres maßgeblich, in dem die Schenkung erfolgte oder der Nachlass frei wurde; es darf jedoch auch der WOZ-Wert des darauf folgenden Jahres herangezogen werden.
Einspruch
Selbstverständlich kann jedes Jahr Einspruch gegen den von der Gemeinde festgesetzten WOZ-Wert eingelegt werden. Einspruch kann von einer Person eingelegt werden, die ein Interesse am WOZ-Wert hat. Das ist der Eigentümer der Immobilie und in den meisten Fällen auch der Nutzer der Immobilie.
Wenn der Eigentümer einer Immobilie verstirbt, werden seine Erben zu Beteiligten am WOZ-Wert. Schließlich müssen sie auf der Grundlage des WOZ-Werts Erbschaftssteuer zahlen. Ein Einspruch gegen den WOZ-Wert ist nicht mehr möglich, da in den meisten Fällen die Einspruchsfrist von 6 Wochen nach dem Datum des WOZ-Bescheids bereits abgelaufen ist. Das ist nicht angemessen. Deshalb bietet das Gesetz den Erben die Möglichkeit, bei der Gemeinde einen neuen WOZ-Bescheid zu beantragen, gegen den natürlich Einspruch eingelegt werden kann.
Erbe
Das Gericht Noord-Holland kommt jedoch zu dem Schluss, dass ein Vermächtnisnehmer kein Erbe ist. Außerdem sei die Wohnung kein Vermögensbestandteil eines Vermächtnisnehmers, da ein Vermächtnisnehmer lediglich einen Anspruch gegenüber den Erben auf Übergabe der Wohnung habe. Dieser Anspruch ist von dem WOZ-Bescheid nicht betroffen, sodass der Vermächtnisnehmer nicht berechtigt ist, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Situation des Vermächtnisnehmers unterscheidet sich nach Ansicht des Gerichts nicht wesentlich von der eines Käufers, der nach Abschluss eines Kaufvertrags Anspruch auf die Übergabe der Wohnung hat und aus diesem Grund ebenfalls kein Recht besitzt, gegen den WOZ-Bescheid Widerspruch einzulegen. Ein Vermächtnisnehmer, der der Ansicht ist, dass der WOZ-Wert einer Immobilie zu hoch ist, ist daher darauf angewiesen, dass die Erben Einspruch gegen den WOZ-Wert einlegen (es sei denn, der Vermächtnisnehmer ist selbst auch Erbe).
