Auf dem aktuellen Arbeitsmarkt ist es schwierig, gutes Personal zu finden. Hat man erst einmal talentierte und motivierte Mitarbeiter gefunden, möchte man diese gerne langfristig an das Unternehmen binden. Eine Möglichkeit, Mitarbeiter zu binden, ist die Ausgabe von Mitarbeiterbeteiligungen.
Aktien
Eine der Möglichkeiten, Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen, ist die Ausgabe von Aktien an die betreffenden Mitarbeiter. Der Vorteil dabei ist, dass sich die Interessen der Aktionäre, der Geschäftsführer und der Mitarbeiter stärker angleichen. Zudem ist die Ausgabe von Aktien für die Gesellschaft mit relativ geringen Kosten verbunden. Es fallen nämlich lediglich Kosten für die Ausgabe der Aktien durch den Notar an.
Falls es nicht wünschenswert ist, dass Mitarbeiter an der Entscheidungsfindung innerhalb des Unternehmens mitwirken, kommen stimmrechtslose Aktien in Betracht.
Zertifikate
Eine weitere Möglichkeit, Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen, ist die Ausgabe von Zertifikaten an die betreffenden Mitarbeiter. Der Vorteil dabei ist, dass die Entscheidungsgewalt bei den derzeitigen Aktionären verbleibt und die Zertifikatsinhaber keine Stimmrechte haben. Zudem können Zertifikate übertragen werden, ohne dass hierfür ein Notar aufgesucht werden muss. Ein Nachteil ist jedoch, dass beim Notar eine Stiftung gegründet werden muss und dass verschiedene Dokumente, darunter die Verwaltungsbedingungen, erstellt werden müssen.
Steuerrechtlich
Einkommensteuer für Arbeitnehmer
Der Erwerb von Aktien/Zertifikaten im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung hat Auswirkungen auf die Erhebung der Einkommensteuer beim Arbeitnehmer. Sind die Aktien eine Vergütung für die geleistete Arbeit und kann der Arbeitnehmer ohne Eingehen eines tatsächlichen Risikos eine unverhältnismäßig hohe Rendite erzielen, liegt möglicherweise ein lukratives Beteiligungsrecht vor. In solchen Fällen fallen die Aktien/Zertifikate beim Arbeitnehmer grundsätzlich unter Box 1. Der mit den Aktien/Zertifikaten erzielte Vorteil wird dann nach dem progressiven Steuersatz in Box 1 besteuert. Unter bestimmten Umständen ist es möglich, die Besteuerung von Vorteilen, die durch eine lukrative Beteiligung erzielt werden, in Box 2 vornehmen zu lassen.
Wenn die ausgegebenen Aktien/Zertifikate nicht als gewinnbringende Beteiligung gelten, fallen die Aktien beim Arbeitnehmer unter Box 2 oder Box 3.
Lohnsteuer
Kann der Arbeitnehmer die Aktien zu einem niedrigeren Wert als dem Marktwert erwerben oder erhält er die Aktien unentgeltlich, so handelt es sich um eine Sachbezüge. Hierauf muss der Arbeitgeber Lohnsteuer abführen.
Die Rechnung Die Anpassung der steuerlichen Regelung für Aktienoptionsrechte macht es künftig interessant, Mitarbeiter über ein Aktienoptionsrecht am Unternehmen zu beteiligen.
Sind Sie neugierig, ob die Einführung von Mitarbeiterbeteiligungen etwas für Ihr Unternehmen ist? Dann zögern Sie nicht, Kontakt mit uns.
