Im UBO-Register wird alles offen gelegt

UBO-Register: Alles wird offen gelegt

Um die Bekämpfung von Betrug und Geldwäsche (weiter) zu intensivieren, muss sich künftig jeder wirtschaftlich Berechtigte einer juristischen Person im UBO-Register offenlegen.

UBO-Register

Aufgrund der vierten europäischen Geldwäscherichtlinie muss die Niederlande nämlich spätestens am 26. Juni 2017 ein UBO-Register einrichten. Finanzminister Dijsselbloem hat in einer Umrissbrief am 10. Februar 2016 die Vorstellungen der Regierung zu diesem Register dargelegt. Und in einem Schreiben Am 26. April 2016 beantwortet Dijsselbloem parlamentarische Anfragen zu diesem Thema.

Es ist vorgesehen, dass das niederländische UBO-Register zu einem öffentlichen Register wird. Dabei werden jedoch vier Datenschutzgarantien eingebaut.

  • Jeder Nutzer des UBO-Registers wird registriert.
  • Für die Einsichtnahme wird eine Gebühr erhoben.
  • Nutzer, mit Ausnahme der ausdrücklich benannten Behörden und der Finanzermittlungsstelle der Niederlande (FIU-NL), erhalten Einsicht in einen begrenzten Datenbestand.
  • Bei einem Risiko von Entführung, Erpressung, Gewalt oder Einschüchterung wird für jeden Einzelfall eine genaue Risikobewertung vorgenommen, und gegebenenfalls werden bestimmte Informationen bestimmter UBOs geschützt.

UBO

UBO steht für „Ultimate Beneficial Owner“. Frei ins Deutsche übersetzt handelt es sich dabei um die Person, die bei einer Gesellschaft (oder einer anderen benannten juristischen Person) die Fäden in der Hand hält. Es handelt sich um die Person, die die tatsächliche Kontrolle über die juristische Person ausübt. Anzeichen hierfür sind beispielsweise ein entsprechender Anteil an den Anteilen und/oder Stimmrechten oder das (vertragliche) Recht, Vorstandsmitglieder abzuberufen.

Einheiten

In das Register werden die wirtschaftlich Berechtigten (UBO) von in den Niederlanden gegründeten Gesellschaften und anderen juristischen Personen aufgenommen. Dabei wird sich weitgehend an den juristischen Personen orientieren, die derzeit im Handelsregister (Handelskammer) eingetragen sind.
Darüber hinaus wird erwogen, auch die wirtschaftlich Berechtigten eines Investmentfonds in das UBO-Register aufzunehmen.

Sanktion

Die Unternehmen, deren wirtschaftliche Eigentümer in das Register aufgenommen werden, sind verpflichtet:

  • dem Registerverwalter die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen;
  • die UBO-Daten in ihrer eigenen Buchhaltung vollständig, korrekt und aktuell zu führen.

Der UBO selbst ist zur Mitwirkung verpflichtet. Der UBO muss die erforderlichen Informationen bei dem Unternehmen vorlegen, dessen UBO er ist.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen gilt als Wirtschaftsdelikt.

Gesetzgebung

Eine europäische Richtlinie hat keine unmittelbare Wirkung. Auch die Vierte Geldwäscherichtlinie muss daher in niederländisches Recht umgesetzt werden. Die oben genannten Schreiben bilden den Auftakt zu dem Prozess, der zur Verabschiedung dieser Rechtsvorschriften führen soll.

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