Mindestlohn für 18- bis 22-Jährige angehoben

Mindestlohn, Mindestlohn für Jugendliche 2017, VWGNijhof

Mit Wirkung vom 1. Juli 2017 wird der Mindestlohn für Jugendliche zwischen 18 und 22 Jahren angehoben. Der Oberhaus hat den entsprechenden Gesetzentwurf kürzlich verabschiedet. Für Arbeitnehmer im Alter von 21 und 22 Jahren gilt der reguläre gesetzliche Mindestlohn (der Mindestlohn für Erwachsene). Der Mindestlohn für Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren bleibt unverändert.

Mindestlohn

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns erfolgt wie folgt. In der Tabelle finden Sie den Mindestlohn für Jugendliche als Prozentsatz des Mindestlohns für Erwachsene. Der Mindestlohn für Erwachsene beträgt ab dem 1. Januar 2017 brutto pro Monat: € 1.551,60.

bis zum 1.7.2016ab dem 1.7.2017Nach der zweiten Erhöhung
18 Jahre45,5%47,5%50%
19 Jahre52,5%55%60%
20 Jahre61,5%70%80%
21 Jahre72,5%85%100%
22 Jahre85%100%100%

In einigen Tarifverträgen ist der Mindestlohn festgelegt. Ist dieser niedriger als der ab dem 1. Juli 2017 geltende erhöhte Mindestlohn für Jugendliche, hat der gesetzliche Mindestlohn Vorrang vor dem im Tarifvertrag festgelegten Mindestlohn.

Ausnahme: BBL

Der Minister kann eine Ausnahme für Ausbildungsplätze in der berufsbildenden Sekundarstufe gewähren.

Stücklohn

Arbeitgeber, die Stücklohn zahlen, müssen künftig umgerechnet mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die langsamer als der Durchschnitt arbeiten. Dies kann ein Grund sein, nicht mehr mit Stücklohn zu arbeiten, sondern allen Arbeitnehmern pro gearbeiteter Stunde genau den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen.

Höhere Lohnkosten

Für die Anhebung des Mindestlohns gilt keine Übergangsregelung für Arbeitgeber, die bereits Jugendliche beschäftigen.

Die logische Folge für Unternehmer, die mit 18- bis 22-Jährigen arbeiten, ist natürlich, dass die Lohnkosten steigen. Am stärksten betroffen sind die 22-jährigen Arbeitnehmer. Für diese Arbeitnehmer steigen die Kosten ab dem 1. Juli auf einen Schlag um nicht weniger als etwa 17,5%. Den größten Anstieg verzeichnen jedoch die 21-Jährigen: in zwei Schritten um gut 37%.

Unternehmer, die mit 18- bis 22-Jährigen arbeiten, tun gut daran, die höheren Lohnkosten in ihrem Budget und ihren Selbstkostenkalkulationen für 2017 zu berücksichtigen.

Zuschuss (Mindestjugendlohnvorteil)

Für die höheren Lohnkosten erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss. Ab dem 1. Januar 2018 gelten zusätzlich zu den bereits angekündigten Lohnkostenvorteilen (siehe unser Factsheet Lohnkostenvorteile), wurde ein Lohnkostenvorteil zum Ausgleich des höheren (Jugend-)Mindestlohns eingeführt: Vorteil durch den Mindestjugendlohn.

Diese Beihilfe wird, ebenso wie der Niedrigeinkommenszuschlag, automatisch an die berechtigten Arbeitgeber ausgezahlt. Die dafür erforderlichen Daten werden den eingereichten Lohnmeldungen entnommen. Es handelt sich um folgende Angaben:

  • das Alter des Arbeitnehmers am 31. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres;
  • der durchschnittliche Stundenlohn im Kalenderjahr.

Die Auszahlung des Jugendmindestlohnvorteils erfolgt erst in der zweiten Jahreshälfte 2019. Da die Erhöhung des Mindestjugendlohns bereits am 1. Juli 2017 in Kraft tritt, beläuft sich der Mindestjugendlohnvorteil für 2018 jedoch auf 150%.

Die Ausgleichszahlung wird sich für das Jahr 2018 auf ungefähr folgenden Betrag belaufen:

Stundenvergütungmaximal pro Jahr
18 Jahre€ 0,23€ 478,40
19 Jahre€ 0,28€ 582,40
20 Jahre€ 1,02€ 2.121,60
21 Jahre€ 1,58€ 3.286,40

 

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