
Minister Blok, zuständig für Wohnungswesen und den öffentlichen Dienst, hat in einem Rundschreiben Die Richtlinien für die Mieterhöhung 2016 wurden bekannt gegeben.
Maximale Mieterhöhung 2016
Die maximale Mieterhöhung hängt von der Inflationsrate des Jahres 2015 ab. Diese Rate wurde vom CBS auf 0,6% festgelegt. Die maximale Mieterhöhung entspricht der Inflationsrate + 1,5%-Punkt und beläuft sich somit auf 2,1%.
Für Haushalte mit einem Einkommen von mehr als 34.678 € (jedoch nicht mehr als 44.360 €) ist eine höhere Mieterhöhung zulässig: 2,6%.
Haushalte mit einem Einkommen von mehr als 44.360 € müssen mit einer Mieterhöhung von bis zu folgenden Beträgen rechnen: 4,6%.
Einkommen
Für die Mieterhöhung zum 1. Juli 2016 ist das Einkommen des Jahres 2014 maßgeblich. Dabei handelt es sich um das Haushaltseinkommen. Dies ist die Summe der Gesamteinkommen aller Bewohner der Mietwohnung. Der Vermieter kann über das Webportal www.inkomensafhankelijkehuurverhoging.nl Einkommenserklärungen beim Finanzamt anfordern.
Menschen mit Behinderung und chronisch Kranke
Diese Gruppe von Mietern, die oft nicht umziehen kann oder bei der ein Umzug aufgrund der in der Mietwohnung vorhandenen Einrichtungen nicht wünschenswert ist, kann gegen die Mieterhöhung 2016 Einspruch einlegen, sofern diese mehr als 2,1% beträgt.
Liberalisierte Miete
Die oben genannten maximalen Mieterhöhungen gelten nicht für liberalisierte Mietverträge. Dies betrifft die Vermietung von eigenständigen Wohnräumen, bei denen die (Netto-)Miete zu Beginn des Mietverhältnisses monatlich mehr als 710,68 € betrug.
Für Wohnungsbaugesellschaften beträgt der maximale Anstieg der Mietpreisnorm (Mieterhöhung): 1%.
