Mehrwertsteuererstattung aus einem anderen EU-Land

In den Niederlanden ansässige Unternehmer, die in einem anderen EU-Land Mehrwertsteuer gezahlt haben, können diese Mehrwertsteuer über die niederländischen Steuerbehörden zurückfordern. Dies geschieht über ein spezielles Formular, das auf dieser Website zu finden ist: https://eubtw.belastingdienst.nl/vrca-applicant/.
Ein Erstattungsantrag unterliegt den folgenden Bedingungen:

  • Das Unternehmen hat seinen Sitz in den Niederlanden;
  • im anderen EU-Land gibt das Unternehmen keine Umsatzsteuererklärung ab;
  • die in dem anderen EU-Land gezahlte Mehrwertsteuer bezieht sich auf Gegenstände, Dienstleistungen oder Einfuhren, die für besteuerte Tätigkeiten verwendet werden.

Bei einem Antrag, der sich auf ein Kalenderjahr bezieht, muss der zurückzufordernde Betrag mindestens 50 € betragen. Bezieht sich der Antrag auf ein Quartal, gilt ein Mindestmehrwertsteuerbetrag von 400 €. Pro Kalenderjahr können mehrere Anträge gestellt werden.

Unternehmer, die nur steuerbefreite Dienstleistungen erbringen, können die Mehrwertsteuer aus anderen EU-Ländern nicht zurückfordern. Dies gilt auch für Unternehmer, die von administrativen Verpflichtungen befreit sind, und für Unternehmer, die unter die Agrarregelung fallen.
Ein Erstattungsantrag muss vor dem 1. Oktober nach dem Ende des Jahres, auf das er sich bezieht, eingereicht werden.

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