Mehrwertsteuer auf Nebenkosten für vermietete Wohnungen

Anlässlich einer neuen Entscheidung Angesichts der Stellungnahme des Finanzministeriums zu Immobilien und Mehrwertsteuer sollten Vermieter von Wohnimmobilien prüfen (oder prüfen lassen), ob die Vergütung für Nebenkosten mit Mehrwertsteuer zu belasten ist.

Die Vermietung von Wohnungen ist von der Mehrwertsteuer befreit. Es ist nicht möglich, sich für eine mehrwertsteuerpflichtige Vermietung zu entscheiden. Leistungen, die der Vermieter zusätzlich zur Vermietung erbringt, können im Rahmen der Mehrwertsteuer mit der Vermietung zusammenfassen werden. Sie können aber auch als eigenständige Leistung mehrwertsteuerpflichtig sein.

Zulassung

Im Alten Entscheidung (aus dem Jahr 2013) steht folgender Satz: “Die Nebenkosten, die den Mietern von Wohnungen in Rechnung gestellt werden, beziehen sich in der Regel auf Leistungen/Einrichtungen, die Teil der Vermietungsdienstleistung sind.”. Aufgrund dieser Genehmigung werden Nebenkosten für Wohnungen in vielen Fällen als Teil der von der Mehrwertsteuer befreiten Miete behandelt.

Der neue Beschluss enthält diesen Satz bzw. diese Bestimmung nicht mehr. Vermieter von Wohnungen müssen prüfen, ob die Nebenkosten – unabhängig von der mehrwertsteuerbefreiten Miete – mit Mehrwertsteuer zu belasten sind. Dies ist der Fall, wenn der/die Mieter in der Wahl des Anbieters frei ist/sind und/oder den Umfang des Verbrauchs der Versorgung selbst bestimmen kann/können. Ein wichtiger Hinweis darauf ist ein individueller Zähler und eine Abrechnung auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs.

Der neue Beschluss sieht vor, dass Vermieter die Genehmigung aus dem alten Beschluss bis zum 1. Januar 2025 anwenden dürfen.

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