Umsatzsteuerabführung bei Vorauszahlung der Vergütung

Die Mehrwertsteuer muss von einem Unternehmer in dem Zeitraum abgeführt werden, in dem die Leistung erbracht wird. Wird die Vergütung für die Leistung jedoch bereits früher vereinnahmt, muss die Mehrwertsteuer bereits zu diesem Zeitpunkt abgeführt werden.

Fitnessstudio-Abonnement

Der Betreiber eines Fitnessstudios verkauft Jahresabonnements. Im Dezember 2008 erhält er die Mitgliedsbeiträge für die Mitgliedschaften, die am 1. Januar 2009 beginnen. Die Mehrwertsteuer führt er im Laufe des Jahres 2009 ab, also in dem Jahr, in dem die Mitglieder bei ihm trainieren.

Das Finanzamt erhebt die Mehrwertsteuer nachträglich für den letzten Erklärungszeitraum des Jahres 2008, da die Vergütungen bereits im Dezember 2008 im Voraus eingegangen sind.

Ergebnisse bekannt

Der Fall wird vor Appellationsgericht Arnheim-Leeuwarden. Dort macht der Betreiber geltend, dass zum Zeitpunkt des Eingangs der Abonnementgebühr noch nicht (ausreichend) klar sei, ob er die Leistung tatsächlich erbringen werde. Es ist nämlich nicht ausgeschlossen, dass der Abonnent im Jahr 2009 an einem oder mehreren Tagen nicht zum Sport kommt und die Leistung daher nicht in Anspruch nimmt. Außerdem ist nicht (ausreichend) klar, welche Leistung er genau erbringen wird, da der Abonnent selbst bestimmen kann, an welchen Sportkursen er teilnimmt.

Der Gerichtshof hat nämlich in seinem Urteil BUPA-Krankenhäuser beschließt, dass es sich nicht um im Voraus erhaltene Vergütungen handelt, die der Mehrwertsteuer unterliegen, wenn die relevanten Bestandteile der Leistung noch nicht bekannt sind.

Das Gericht Arnheim-Leeuwarden entscheidet, dass die gegen die Abonnementgebühren zu erbringenden Leistungen in der Bereitstellung des Fitnesscenters mit allen dazugehörigen Einrichtungen bestehen. Nicht in den einzelnen Leistungen, für die sich die Abonnenten letztendlich entscheiden. Die zu erbringende Leistung ist damit hinreichend bestimmt, sodass die Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt des im Voraus erhaltenen Mitgliedsbeitrags fällig ist: im Dezember 2008.

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