Mehr Zeit für die Beantragung von Zulagen für das Jahr 2025

Die Antragsfrist für den Mietzuschuss, den Pflegezuschuss und das kindgebundene Budget für das Jahr 2025 wurde um vier Monate verlängert. Die Antragsfrist für diese Beihilfen läuft nun bis einschließlich 31. Dezember 2026. Bisher war es möglich, diese Beihilfen bis einschließlich 1. September des Folgejahres zu beantragen. Nun haben die Betroffenen nach Ablauf eines Kalenderjahres noch ein ganzes Jahr Zeit, um zu prüfen, ob sie Anspruch auf Zulagen haben, und diese nachträglich zu beantragen. Diese Verlängerung erleichtert es auch, einen Antrag auf der Grundlage des endgültigen Einkommensteuerbescheids für 2025 zu stellen. Viele Menschen erhalten diesen Bescheid im Sommer. Für Unternehmer, denen eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung gewährt wurde, gilt eine Ausnahme. Sie können Zulagen bis zu dem Datum beantragen, an dem ihre Fristverlängerung abläuft.

Kinderbetreuungszuschuss

Für den Kinderbetreuungszuschuss gelten andere Antragsfristen. Dieser Zuschuss kann rückwirkend für maximal drei Monate beantragt werden.

Quelle: Finanzamt | Pressemitteilung | 09.08.2026
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