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Mehr Klarheit für Selbstständige noch vor dem Sommer

Durchsetzung der Vorschriften für Selbstständige und Arbeitnehmer mit DBA – VWGNijhof

Aufgrund der großen Unruhe und Unsicherheit im Zusammenhang mit dem DBA-Gesetz erhalten Selbstständige und Auftraggeber mehr Zeit, sich an dieses Gesetz anzupassen. Die Durchsetzung des Gesetzes wurde nämlich bis mindestens zum 1. Januar 2018 ausgesetzt. Ob diese Aussetzung noch verlängert wird, darüber wird noch vor dem 7. Juli 2017 mehr Klarheit herrschen.

Durchsetzung ausgesetzt

Bis mindestens zum 1. Januar 2018 wird die Steuerbehörde keine Nachforderungen, Bußgelder oder Berichtigungsverpflichtungen hinsichtlich der Lohnsteuern verhängen, wenn im Nachhinein festgestellt wird, dass doch ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Selbstständigen und dem Auftraggeber vorliegt. Anders verhält es sich nur im Falle offensichtlicher Böswilligkeit. Dann wurde absichtlich eine Scheinselbstständigkeit vorgetäuscht, obwohl tatsächlich ein Arbeitsverhältnis vorliegt. In diesem Fall wird die Steuerbehörde die Vorschriften durchsetzen.

Untersuchung zum Arbeitsrecht

Ein Grund für die Aussetzung der Durchsetzung durch die Steuerbehörde ist unter anderem eine Untersuchung, wie die Begriffe ‘Weisungsbefugnis’ und ‘freie Ersetzbarkeit’ konkreter und besser im Einklang mit dem aktuellen gesellschaftlichen Verständnis von Arbeitsverhältnissen ausgelegt werden können. Diese Untersuchung ist nun fast abgeschlossen.

Mehr Klarheit

Da die Ergebnisse dieser Untersuchung nun nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen, möchte Staatssekretär Wiebes vom Finanzministerium noch vor der Sommerpause der Zweiten Kammer mehr Klarheit über das weitere Vorgehen schaffen. Dann wird sich auch zeigen, ob die Durchsetzung noch über den 1. Januar 2018 hinaus ausgesetzt wird. Auf jeden Fall müssen Auftraggeber und Auftragnehmer ausreichend Zeit erhalten, um sich anzupassen.

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