Mehr Arbeitnehmer mit dem Fahrrad

Dass Lobbyarbeit Sinn machen kann, zeigt sich einmal mehr. Seit der Einführung der Arbeitskostenregelung (WKR) setzt sich die Fahrradbranche weiterhin für eine attraktive steuerliche Regelung für Dienstfahrräder ein. Und das scheint nun zu gelingen.

Neue Regelung mit Wirkung zum 1.1.2020

Das geht aus der Antworten von Staatssekretär für Finanzen Snel auf Fragen des Abgeordneten Sienot (D66). Natürlich teilt Snel die Ansicht von Sienot, dass das (Elektro-)Fahrrad eine gesunde, nachhaltige und effiziente Alternative zum Auto darstellt. Und es überrascht auch nicht, dass es in den Niederlanden viel mehr Firmenwagen als Firmenfahrräder gibt (720.000 Autos gegenüber 10.000 Fahrrädern).

Aber rechtfertigt das eine neue steuerliche Regelung für das Dienstfahrrad? Oder ist ein Fahrrad – ja, auch ein E-Bike – mittlerweile so selbstverständlich, dass (steuerliche) Anreize gar nicht mehr nötig sind? Das sind politische Fragen, die wir als Berater nicht beantworten müssen. Sobald die neuen Vorschriften in Kraft treten, informieren wir Sie darüber, wie Sie diese am vorteilhaftesten anwenden können.

Firmenfahrrad

Ein steuerlich vorteilhaftes Dienstfahrrad ist bereits jetzt möglich. Wir erklären es in unserem Factsheet. Firmenfahrrad. Das ist sicherlich nicht einfach, aber es ist möglich, eine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktive Regelung zu finden.

Neue Regelung

Snel kündigt eine neue Regelung an. Diese soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Wie die Regelung genau aussehen wird, ist noch nicht klar. Darüber wird derzeit mit der Branche beraten. Es soll eine klare und einfache steuerliche Maßnahme werden. Es könnte sich durchaus um einen pauschalen Zuschlag zum Lohn handeln. Es wird vorgeschlagen, dass dieser 4% des Katalogwerts des Fahrrads betragen könnte (dieser Wert von 4% leitet sich aus dem steuerlichen Zuschlag für einen vollelektrisch betriebenen Firmenwagen ab).

Wir sind gespannt, ob dann tatsächlich 4 von 10 Niederländern mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren werden. Eine Untersuchung des RAI-Verbands, von Bovag und Gazelle zeigt, dass so viele Menschen angeben, bereit zu sein, mit dem Fahrrad zu fahren, wenn dies für sie steuerlich attraktiv gestaltet wird.

Bei einem Elektrofahrrad im Wert von 3.500 € müssten dann jährlich 140 € zum Lohn hinzugerechnet werden. Das kostet den Arbeitnehmer dann an Steuern (51,95%) höchstens 73 €. Aber es gibt durchaus viele Tage, an denen das Auto in den Niederlanden doch wirklich ein angenehmeres Fortbewegungsmittel ist.
Und Staatssekretär Snel muss außerdem darauf achten, dass es für den Arbeitgeber attraktiv ist, Fahrräder zur Verfügung zu stellen.

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