Die Regierung hat eine Reihe von Maßnahmen im Zusammenhang mit den gestiegenen Energiekosten angekündigt. Entgegen der Forderung vieler wird es keine Senkung der Verbrauchssteuer auf Kraftstoffe geben.
Reisekostenerstattung
Stattdessen will die Regierung die steuerfreie Entfernungspauschale rückwirkend zum 1. Januar von 0,23 € auf 0,25 € pro Kilometer erhöhen. Damit diese Maßnahme wirksam wird, ist das Kabinett auf die Mitarbeit der Arbeitgeber angewiesen. Die Erhöhung der Entfernungspauschale soll eine Preissteigerung von rund 30 Cent pro Liter Kraftstoff ausgleichen.
Maßnahmen für Unternehmen
Ab dem 1. Juli wird die Kraftfahrzeugsteuer für Kleintransporter von Unternehmern für sechs Monate halbiert. Für Lastkraftwagen gilt während dieses Zeitraums ein Nullsatz.
Das Bürgschaftsprogramm für die Unternehmensfinanzierung (GO) wird um fünf Jahre verlängert, während der Bürgschaftsteil des KMU-Bürgschaftskredits (BMKB) um ein Jahr erhöht wird.
Im dritten Quartal wird ein Energieeffizienzprogramm für den Fischereisektor eingeführt. Die Regierung stellt zu diesem Zweck 25 Mio. EUR aus dem Haushalt des Ministeriums für LVVN bereit.
Es werden beschleunigt Mittel aus dem Klima- und Energiefonds übertragen, um KMU bei der Durchführung von Energiesparmaßnahmen zu unterstützen. Die Energie-Investitionszulage (EIA) wird ab 1. Januar 2027 von 40% auf 45,5% erhöht.
Energieeinsparung
Um den Erhalt von Wohnungen zu beschleunigen, stellt die Regierung Gelder für den Wärmefonds und das Nationale Programm für Lebensqualität und Sicherheit zur Verfügung. Im Jahr 2027 werden auch Gelder für das Subventionsprogramm zur Förderung der Nachhaltigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaften (SVVE) frei. Über den Nationalen Wärmefonds können Hauseigentümer unabhängig von ihrem Einkommen ein Darlehen erhalten, um ihr Haus nachhaltiger zu gestalten.
Notfall-Energiefonds
Für Menschen mit geringem Einkommen und hohen Energierechnungen wird es einen Notstromfonds geben. Die Höhe der Unterstützung wird an die Höhe der Energiepreise gekoppelt sein.
Inzahlungnahmeregelung
Im vierten Quartal 2026 wird es eine Inzahlungnahme-Regelung für alte Autos mit fossilen Brennstoffen geben. Bei dieser Regelung handelt es sich um eine Subvention für den Kauf eines gebrauchten Elektroautos. Das in Zahlung gegebene Auto wird dann verschrottet. Diese Regelung richtet sich an Geringverdiener.
Karte für öffentliche Verkehrsmittel außerhalb der Hauptverkehrszeiten
Bei der Erörterung der Pläne im Unterhaus griff das Kabinett den Vorschlag auf, für die Sommermonate eine Karte für den öffentlichen Nahverkehr außerhalb der Stoßzeiten einzuführen. Mit dieser Karte kann man außerhalb der Hauptverkehrszeiten zu einem festen Monatspreis unbegrenzt fahren.
Finanzierung
Diese Maßnahmen werden durch die Abschaffung des Gründungsabzugs für Erstunternehmer und durch die Kürzung der Kleininvestitionszulage (KIA) finanziert. Außerdem wird die Verbrauchssteuer auf alkoholische Getränke künftig jährlich indexiert. Die Energiesparmaßnahmen und die Abwrackprämie für Autos mit fossilen Brennstoffen werden aus dem Klima- und Energiefonds finanziert.
