
Da es sich um ein umfassendes Memorandum handelt, empfehlen wir Ihnen, es in pdf-Format zum Herunterladen. Dies ist die aktualisierte Version 2 dieses Merkblatts.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2017 ist die Niedrigeinkommenszuschuss eingeführt.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2018 Die Prämienrabatte wurden ersetzt durch Lohnkostenvorteile (LKV).
Leistung für Geringverdiener
Die Leistung für Geringverdiener wird an den Arbeitgeber gezahlt und soll die Erwerbsbeteiligung am unteren Ende des Arbeitsmarktes erhöhen.
Die Höchstleistung gilt pro Arbeitnehmer auf der Grundlage einer 38-Stunden-Woche:
- € 2.000 Für Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn zwischen 10,05 € und 11,07 € (2018: 9,82 € und 10,81 €), die in einem Jahr mindestens 1248 Stunden bei demselben Arbeitgeber gearbeitet haben.
- € 1.000 Für Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn zwischen 11,08 € und 12,58 € (2018: 10,82 € und 12,29 €), die in einem Jahr mindestens 1248 Stunden bei demselben Arbeitgeber gearbeitet haben.
Bei Teilzeitbeschäftigten erhält der Arbeitgeber die einkommensschwache Leistung im Verhältnis zur Zahl der geleisteten Arbeitsstunden.
Es gibt keine Altersgrenze, aber der Anspruch auf die einkommensschwache Leistung endet mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters.
Lohnkostenvorteile
Lohnkostenzuschüsse werden dem Arbeitgeber auf Antrag gewährt und belaufen sich auf maximal 2.000 bis 6.000 Euro pro Jahr.
Es werden 4 Typen Lohnkostenvorteile:
- LKV älterer Arbeitnehmer;
- LKV arbeitsunfähiger Arbeitnehmer;
- LKV-Zielgruppenarbeitsplatzvereinbarung;
- LKV Wiederbeschäftigung von arbeitsunfähigen Arbeitnehmern.
Eine Zielgruppenerklärung des UWV ist eine Voraussetzung. Daraus geht hervor, dass jemand zur Zielgruppe der gefährdeten Personen auf dem Arbeitsmarkt gehört und die Bedingungen erfüllt.
Gehört der Arbeitnehmer zur Zielgruppe, kann der Arbeitgeber ab Beginn des Arbeitsverhältnisses für drei Jahre - oder bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses - eine Befreiung beantragen.
Es besteht kein Anspruch auf den Lohnkostenzuschuss, wenn der betreffende Arbeitnehmer in den vorangegangenen sechs Monaten ebenfalls für diesen Arbeitgeber gearbeitet hat. Diese so genannte ‘Drehtürregelung’ soll verhindern, dass Arbeitnehmer nur wegen des Lohnkostenzuschusses entlassen und dann wieder eingestellt werden.
Auch für die Lohnkostenzuschüsse darf der Arbeitnehmer das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben. Außerdem darf der Arbeitnehmer nicht nach dem sozialen Beschäftigungsgesetz beschäftigt sein.
Für jeden Lohnkostenvorteil gibt es weitere spezifische Bedingungen.
LKV Ältere Arbeitnehmer
- Der Arbeitnehmer hatte im Monat vor der Einstellung Anspruch auf WW-, WAO-, WIA-, Wajong- oder WAZ-Leistungen.
- Der Arbeitnehmer ist zu Beginn der Beschäftigung 56 Jahre oder älter.
LKV Arbeitsunfähiger Arbeitnehmer
- Der Arbeitnehmer hat eine Arbeitseinschränkung.
- Der Arbeitnehmer gehört zur definierten Zielgruppe und hatte im Monat vor der Einstellung Anspruch auf WIA-Leistungen.
LKV-Zielgruppenarbeitsvertrag
- Der Arbeitnehmer hat eine Arbeitseinschränkung.
- Der Arbeitnehmer gehört zur definierten Zielgruppe und hatte im Monat vor seiner Einstellung Anspruch auf Wajong-Leistungen.
LKV Wiederbeschäftigung eines behinderten Arbeitnehmers
- Der Arbeitnehmer, der nach dem Bezug einer WIA-Leistung seine eigene Arbeit oder eine andere Arbeit bei seinem eigenen Arbeitgeber ganz oder teilweise wieder aufnimmt.
Tabellarische Übersicht der LIV- und LKV-Stufen
| Ziel | Maximaler Ausgleich | Maximale Dauer |
| LIV 100% - 110% gesetzlicher Mindestlohn | 2.000 € (1,01 € pro Stunde) | Unbegrenzt |
| LIV 100% - 120% gesetzlicher Mindestlohn | 1.000 € (0,51 € pro Stunde) | Unbegrenzt |
| LKV ältere Menschen (56+) | 6.000 € (3,05 € pro Stunde) | 3 Jahre |
| LKV Arbeitsbeschränkung | 6.000 € (3,05 € pro Stunde) | 3 Jahre |
| LKV Arbeitsvertrag | 2.000 € (1,01 € pro Stunde) | 3 Jahre |
| LKV Umschichtung von Behinderten | 6.000 € (3,05 € pro Stunde) | 1 Jahr |
Zahlung der Entschädigung
Die Prämienrabatte wurden in der Lohndeklaration verarbeitet. Die LKVs und die LIV werden im Nachhinein von der Steuerverwaltung ausgezahlt.
Die Steuer- und Zollverwaltung erlässt vor dem 1. August des Jahres, das auf das Jahr der Zahlung folgt, einen Bescheid, nachdem ein Antrag auf LKV oder LIV gestellt wurde. Innerhalb von 6 Wochen nach dem Datum des Bescheids zahlt die Steuer- und Zollverwaltung aus.
Übergangsrecht
Für laufende Prämienverbilligungen (ältere und invalide Arbeitnehmer) am 31. Dezember 2017 wurden diese in eine LKV für die Restlaufzeit umgewandelt. Der Zeitraum, in dem der Arbeitgeber einen Prämienrabatt gewährt hat, wird von der Höchstdauer der LKV abgezogen.
Zusammenschluss von LIV und LKVs
Besteht für denselben Arbeitnehmer ein Anspruch auf eine LIV und eine LKV, so erhält der Arbeitgeber diejenige Zulage, die ihm den höchsten Betrag zugesteht. Es besteht also kein Anspruch auf eine Zulage sowohl für eine LIV als auch für eine LKV.
Diese Bestimmung über das Zusammentreffen von Prämien und Zulagen gilt erst ab dem 1. Januar 2018. Ab dem 1. Januar 2017 kann es also durchaus möglich sein, für ein und denselben Arbeitnehmer eine Prämienermäßigung und eine LIV-Zulage zu erhalten.
Übrigens: Bei einem Zusammentreffen von zwei LKVs erhält der Arbeitgeber auch die Zulage, die ihm den höchsten Betrag zusteht.
Der Zweck dieses Vermerks besteht darin, ein Schema zu skizzieren. Aus Gründen der Lesbarkeit wurde daher eine Vereinfachung vorgenommen. Die VWG haftet daher nicht für die Folgen von Maßnahmen, die aufgrund dieses Vermerks ergriffen oder nicht ergriffen werden.
