Wie kann man vermeiden, dass man auf dem zzp-Tarif sitzen bleibt?
Arbeiten Sie mit Freiberuflern zusammen? Dann laufen Sie Gefahr, dass das Finanzamt oder die Gerichte hinterher sagen: Das ist kein Auftragsvertrag, sondern ein Arbeitsverhältnis. Und dann? Wie wird der Lohn ermittelt? Wie verhindern Sie, dass Sie auf dem (hohen) Stundensatz des zzp'er sitzen bleiben?
Wie beurteilt das Zivilgericht den Lohn?
Nach der aktuellen Rechtsprechung gibt es zwei Möglichkeiten, wie die Zivilgerichte vorgehen:
- Der vereinbarte Satz ist der Lohn
Einige Richter urteilen, dass der mit dem Selbstständigen vereinbarte Satz auch als Bruttolohn gilt. Bei hohen Sätzen kann dies zu hohen Kosten führen. - Üblicher oder angemessener Lohn
Andere Richter werden folgen Abschnitt 7:618 des Zivilgesetzbuches und die Löhne auf der Grundlage eines üblichen oder angemessenen Gehalts zu bestimmen. Dabei werden die Tarifverträge und die Marktlöhne berücksichtigt. Der hohe zzp-Satz wird dann nicht automatisch übernommen.
Beachten Sie, dass diese Rechtsprechung noch im Fluss ist. Die Richter entscheiden nicht immer gleich, und neue Urteile können die Richtung noch ändern.
Wie kann man Überraschungen vermeiden?
Ein zzp-Satz ist oft höher, weil der Selbständige sich selbst um Urlaub, Rente und Krankengeld kümmert. Wird das Verhältnis im Nachhinein als Arbeitsverhältnis angesehen? Dann wird das Gericht ein angemessenes Gehalt einschließlich dieser Leistungen prüfen.
Tipp: Legen Sie im Voraus im Vertrag fest, was im Falle einer Umqualifizierung geschieht. Vereinbaren Sie, dass die Löhne auf der Grundlage eines Tarifvertrags oder auf der Grundlage eines Marktlohns festgelegt werden. Auf diese Weise vermeiden Sie, dass Sie auf den zzp-Tarif festgelegt werden.
