Am 6. Februar 2026 bestreikt ein LKW-Fahrer aus Tadschikistan seine Fahrt auf der A1 bei Deurningen. Er hält die Fahrt an und besetzt den Lkw seines Arbeitgebers, weil er seinen überfälligen Lohn ausgezahlt haben will. Der kantonale Richter des Bezirksgerichts Overijssel entschied, dass der Fahrer zu Recht streikte.
Pfandrecht
Der Fahrer wohnt im Führerhaus des Lkw, der auf einem Autobahnparkplatz abgestellt ist, seit er gekündigt hat. Er beruft sich auf sein Pfandrecht: Der Mann besetzt den Lkw, bis sein Arbeitgeber den rückständigen Lohn zahlt. Die Summe beläuft sich auf fast 18.000 Euro. Die Inbesitznahme des Lkw ist ein Druckmittel, um den Arbeitgeber zur Zahlung der Schulden zu bewegen. Der Arbeitgeber, ein Transportunternehmen aus Litauen, hat ein Eilverfahren eingeleitet. Er verlangt, dass der Fahrer den Lkw sofort zurückgibt. Der Fahrer wiederum verlangt, nun auch auf gerichtlichem Wege, dass der Arbeitgeber den überfälligen Lohn zahlt.
Richtig
Das Gericht entschied, dass der Lkw-Fahrer sein Pfandrecht zu Recht geltend gemacht hatte. Der Fahrer aus Tadschikistan war im Recht, als er seinen überfälligen Lohn einforderte und den Lkw seines Arbeitgebers als Druckmittel einsetzte. Das Bezirksgericht verurteilte das Transportunternehmen zur Zahlung des rückständigen Lohns.
Tagegelder für westeuropäische Fahrten
Während der Anhörung stellt sich heraus, dass der Arbeitgeber dem Fahrer versprochen hat, einen Teil seines Lohns, das Tagegeld, zu zahlen, wenn er wieder in Litauen ist. Dazu kommt es aber nicht, da das Transportunternehmen immer wieder neue Fahrten für den Fahrer anberaumt. So fährt er monatelang in den Niederlanden, Deutschland und Belgien herum. Das Bezirksgericht entschied, dass der Arbeitgeber in dieser Hinsicht versagt hatte. Denn der Fahrer braucht Geld, um seinen Lebensunterhalt während der Fahrten zu bestreiten. Der Arbeitgeber hätte den Mann, wie im Arbeitsvertrag vereinbart, zweimal im Monat voll bezahlen müssen. Das hat der Arbeitgeber nicht getan. Außerdem hat das Transportunternehmen dem Fahrer keine Lohnabrechnungen ausgehändigt.
