Freiwillige, die Sozialleistungen beziehen, müssen aufgrund einer erhaltenen Aufwandsentschädigung möglicherweise einen Teil ihrer Sozialleistungen zurückzahlen. Aus Antworten Aus parlamentarischen Anfragen geht hervor, dass die Regelung für ehrenamtliche Mitarbeiter als unklar und ungerecht empfunden wird.
Regelung für ehrenamtliche Mitarbeiter
Die Freiwilligenregelung ist ursprünglich eine steuerliche Regelung. Personen, die steuerlich als Freiwillige gelten, können ohne weitere Nachweise eine steuerfreie Zuwendung von bis zu 190 € pro Monat und 1.900 € pro Jahr erhalten (dies sind die für 2023 geltenden Beträge). In unserem Informationsblatt erläutern wir die Freiwilligenregelung. Freiwilliger.
Beteiligungsgesetz
Bei Personen, die Sozialleistungen beziehen, werden diese um die von ihnen selbst erwirtschafteten Mittel (Vermögen und Einkommen) gekürzt. Eine der Ausnahmen bilden dabei die Mittel, die sie für ehrenamtliche Tätigkeiten erhalten. Seit einigen Jahren wird im Teilhabegesetz auf Höchstbeträge aus dem Steuerrecht verwiesen. Diese Anlehnung gilt jedoch nicht für die Auslegung des Begriffs „Ehrenamtlicher“. In dieser Frage verfügen die ausführenden Behörden über einen gewissen Ermessensspielraum.
Ein wichtiger Unterschied zwischen den steuerrechtlichen Vorschriften und dem Teilhabegesetz besteht darin, dass eine Überschreitung der Höchstbeträge im Rahmen des Teilhabegesetzes nicht dazu führt, dass die gesamte Aufwandsentschädigung von der Sozialleistung abgezogen wird. Die Kürzung betrifft nur den Betrag, der über 190 € bzw. 1.900 € hinausgeht.
Wird einer der genannten Beträge überschritten, entfällt die steuerliche Regelung für ehrenamtliche Tätigkeiten; es kann jedoch weiterhin nachgewiesen werden, dass dem Ehrenamtlichen ausschließlich tatsächlich entstandene Kosten erstattet wurden. Solange diese innerhalb der steuerlichen Normen und Vorschriften bleiben, erfolgt keine Besteuerung. Auch im Rahmen des Teilhabegesetzes gilt, dass nachweisbare Erstattungen für tatsächlich entstandene Kosten nicht von der Sozialleistung abgezogen werden.
Kommunikation
Die Regierung will die Unklarheiten bezüglich der Regelung für ehrenamtliche Tätigkeiten durch eine verbesserte Kommunikation beseitigen. Es wird betont, dass die Regelung für ehrenamtliche Tätigkeiten nicht darauf abzielt, den Ehrenamtlichen einen möglichst hohen finanziellen Anreiz zu bieten und/oder das Einkommen von Sozialleistungsempfängern aufzubessern, sondern darauf, den Verwaltungsaufwand für die Erstattung der im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit entstandenen Kosten zu vereinfachen. Außerdem hält es die Regierung für äußerst wichtig, dass bezahlte Arbeit nicht durch ehrenamtliche Tätigkeit verdrängt wird.
