Legen Sie rechtzeitig Widerspruch gegen Ihren WOZ-Bescheid ein

Der WOZ-Bescheid sollte inzwischen bei Ihnen (digital) eingegangen sein. Dieser Bescheid ist heutzutage oft Bestandteil des Gemeindesteuerbescheids. Ab dem Datum des Bescheids haben Sie 6 Wochen um bei der Gemeinde Einspruch einzulegen.

Ist die Corona-Krise ein Argument für einen niedrigeren WOZ-Wert?

Bedeutung

Der WOZ-Wert ist natürlich für die kommunalen Steuern (Grundsteuer) und für die Wasserverbandsabgaben von Bedeutung. Es liegt auf der Hand, dass diese Abgaben steigen werden. Das liegt an der Corona-Krise, aber auch an den Pflegeaufgaben, die den Kommunen übertragen wurden.

Wohnungen

Der WOZ-Wert von Wohnimmobilien ist auch für die Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie für die Erhebung der Einkommensteuer auf die steuerlich als Eigenheim geltende Immobilie und die Erträge aus Spar- und Anlagevermögen (Box 3) von Bedeutung.

Derzeit scheint der Wohnungsmarkt noch kaum unter der Corona-Krise zu leiden. Schließlich herrscht (zunehmende) Knappheit. In vielen Regionen muss man mitbieten, um überhaupt eine Chance zu haben, eine Wohnung zu ergattern.

Im Wohnungsbereich wird die Corona-Krise daher kein Argument für eine Herabsetzung des WOZ-Wertes sein.

Sonstige Immobilien

Bei anderen Immobilien als Wohnimmobilien sieht die Lage möglicherweise anders aus. Vor allem in den Branchen, die von der Corona-Krise besonders hart getroffen sind, wie beispielsweise (die Aufzählung ist nicht vollständig):

  • das Gastgewerbe;
  • Konzertsäle, Kinos, Ausgehmöglichkeiten, Museen und Theater;
  • Saunen, Casinos und Fitnessstudios;
  • Schwimmbäder;
  • Sportkantinen und Sportvereine (einschließlich Stadien);
  • Bibliotheken;
  • Schulen;
  • Einzelhandelsgeschäfte;
  • Angehörige von Berufen mit Kundenkontakt (Friseure, Kosmetikerinnen).

Was die Büros betrifft, stellt sich die Frage, welche Folgen es hat, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer in großem Umfang das Phänomen der Heimarbeit kennengelernt haben.

Stichtag

Der Stichtag für den WOZ-Wert 2021 ist 1. Januar 2020. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Corona-Krise noch keine Auswirkungen auf den Immobilienmarkt. Es muss jedoch mit einer Wertänderung aufgrund besonderer Umstände gerechnet werden, die sich auf 1. Januar 2021 zur Sprache kommen. Die Corona-Krise ist ein solcher außergewöhnlicher Umstand.

Anschließend stellt sich natürlich die Frage, inwieweit der WOZ-Wert durch die Corona-Krise beeinflusst wird. Der Bewertungsleitfaden schätzt die Auswirkungen als sehr gering ein. Das liegt daran, dass die Auswirkungen einer begrenzten Schließungsdauer (im Vergleich zur Lebensdauer der Immobilie) berücksichtigt werden müssen.

(Pro-forma-)Einspruch

Es scheint auf jeden Fall lohnenswert zu sein, bei der Gemeinde nachzufragen, inwieweit die Auswirkungen der Corona-Krise berücksichtigt wurden. Aus dem Bewertungsleitfaden geht nämlich hervor, dass die Gemeinde darlegen muss, in welcher Weise die besonderen Umstände bei der Festsetzung des WOZ-Wertes berücksichtigt wurden.

Natürlich sollten Sie sich Ihre formellen Rechte durch einen rechtzeitig eingereichten (pro forma) Einspruch offenhalten. Ohne die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen, wird die Gemeinde in der Regel nicht bereit sein, den WOZ-Wert nach unten anzupassen.

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