Lebenslauf-Sparplan im Jahr 2015 auskaufen?

20150901_levensloop80procent_VWGNijhof

Wie im Jahr 2013 besteht auch 2015 die Möglichkeit, das Fondssparen zu beenden und nur 80% des Guthabens zu versteuern. Das Fondssparen wurde zum 1. Januar 2013 beendet, aber diejenigen, die zu diesem Zeitpunkt ein Fondssparguthaben von 3.000 € oder mehr hatten, durften das Guthaben bis spätestens 31. Dezember 2021 behalten (Einzahlungen in das Fondssparen sind seit 2013 nicht mehr möglich). In der Zeit bis Ende 2021 kann der Vorsorgesparer selbst entscheiden, welche Beträge er aus dem Vorsorgewert entnehmen möchte. Natürlich muss auf jede Entnahme Einkommensteuer gezahlt werden.

Um möglichst viele Lebensversicherte zum Ausstieg zu bewegen, wurde 2013 der oben genannte Rabatt gewährt. Im Jahr 2015 wird das Kabinett einen zweiten Versuch unternehmen, so viele Lebensversicherungen wie möglich abzuschaffen.
HINWEIS: Der Rabatt gilt nur für das lebenslange Guthaben am 31. Dezember 2013. Sofern das Guthaben am 31. Dezember 2015 höher ist (aufgrund der erzielten Erträge), wird es für 100% besteuert.
Das Bildungsurlaubsguthaben kann von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden. Diese beträgt 207 € für jedes Jahr, das bis einschließlich 2011 in den Lebenslauf eingezahlt wurde. Das Bildungsurlaubsguthaben kann natürlich nur einmal in Anspruch genommen werden.

Wenn Sie die Ermäßigung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie Ihr gesamtes Lebenslaufguthaben im Jahr 2015 in einem Zug abheben. Das bedeutet, dass das gesamte Guthaben auf einen Schlag in Ihr zu versteuerndes Einkommen für 2015 einfließt. Ob dies vorteilhaft ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Denn je höher das zu versteuernde Einkommen ist, desto höher ist auch der Einkommensteuersatz.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist, dass Ihr Lebenslaufguthaben in Feld 3 (Einkünfte aus Ersparnissen und Kapitalanlagen) nicht der Einkommensteuer unterliegt. Nach Ablauf der Lebenslaufregelung müssen Sie auf den nach dem Steuerabzug verbleibenden Saldo Kapitalertragsteuer zahlen.

Inhaltsübersicht