
Die Regierung hat beschlossen, dass mehr Zeit für die Tilgung von Steuerschulden eingeräumt werden soll, für die Unternehmer einen besonderen Zahlungsaufschub erhalten haben. Außerdem soll die Tilgung erst später beginnen.
Die Regelung
Nach der geltenden und der neuen Regelung können Unternehmer bis zum 1. Oktober 2020 ohne weitere Auflagen einen Zahlungsaufschub von drei Monaten für die meisten Steuerschulden erhalten. Dieser Antrag kann bis einschließlich 30. September 2020 erfolgen.
Aufgrund der neuen Regelung können Unternehmer, die einen längeren Zahlungsaufschub benötigen, beantragen, den Aufschub nach Ablauf dieser dreimonatigen Frist zu verlängern. Dazu müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dieser Antrag kann noch bis einschließlich 31. Dezember 2020 erfolgen.
ACHTUNG: Wenn du noch keinen Aufschub beantragt hast, ist heute die letzte Gelegenheit, dies zu tun! Eine Verlängerung des Aufschubs ist noch bis zum 31. Dezember 2020 möglich.
Aufgelaufene Steuerschuld
Die während des Aufschubzeitraums aufgelaufene Steuerschuld muss ab dem 1. Juli 2021 in 36 gleichen monatlichen Raten getilgt werden (eine schnellere Tilgung ist selbstverständlich zulässig). Zusätzliche Bedingungen werden nur in Ausnahmefällen gestellt. Während dieses Zeitraums werden Steuerrückerstattungen nicht mit der ausstehenden Steuerschuld verrechnet.
In unserem Artikel Abbau der außerordentlichen Zahlungsfristverlängerung Wir haben geschrieben, dass die Steuerschuld innerhalb von 24 Monaten beglichen werden musste. In diesem Punkt wurde die Regelung im Anschluss an die Beratungen in der Zweiten Kammer gelockert.
Kommunikation
Unternehmer, denen die Steuerbehörde einen besonderen Zahlungsaufschub gewährt hat, erhalten im Frühjahr 2021 ein Schreiben der Steuerbehörde mit dem Vorschlag für eine Zahlungsvereinbarung.
Neue Anschläge
Wenn du dich entscheidest, keine Verlängerung zu beantragen, musst du alle neuen Steuererklärungen und Steuerbescheide fristgerecht begleichen. Die Steuerschulden, für die du in den letzten drei Monaten eine Sonderstundung erhalten hast und die noch nicht beglichen wurden, musst du nicht sofort bezahlen! Weitere Informationen findest du in unserem Artikel Hilfe, meine Sonderfrist läuft ab.
