Ihr Unternehmen fusioniert oder Sie verkaufen (einen Teil) Ihres Unternehmens. Dann denken Sie vielleicht an eine Umstrukturierung und damit an Entlassungen. Aber ist das bei einer Unternehmensübergang?
Bis vor kurzem war dies eine Grauzone. Das UWV hatte hierfür keine konkreten Richtlinien, was bei Arbeitgebern häufig zu Verwirrung und Unsicherheit führte.
Seit 23. Juni 2025 Das hat sich geändert: Das UWV hat in der neuen Fassung von die Durchführungsbestimmungen zur Kündigung aus betriebswirtschaftlichen Gründen ein völlig neues Kapitel 6 hinzugefügt, speziell zum Thema Kündigung bei einem Unternehmensübergang.
Was müssen Sie als Arbeitgeber vorlegen?
Bei einem Antrag auf Entlassung im Rahmen eines Betriebsübergangs musst du mindestens die folgenden Punkte begründen.
- Wann und ob ein Unternehmensübergang vorliegt
- Wer die beteiligten Parteien sind (Veräußerer und/oder Erwerber)
- Ob es sich um das gesamte Unternehmen oder einen Teil davon handelt
- Warum die Kündigung auch beim Erwerber weiterhin erforderlich ist
- Warum eine Rückübertragung an den Erwerber nicht möglich ist
- Welche Daten und Unterlagen belegen dies?
Lesen Sie das neue Kapitel 6 sorgfältig durch, bevor Sie einen Antrag auf Entlassung stellen. So vermeiden Sie Verzögerungen, Ablehnungen oder unnötige Kosten.
Brauchen Sie Hilfe?
Unser Jurist Herr Gert-Jan Brinkman, Rechtsanwalt steht bereit, dir dabei zu helfen. Er kennt die Vorschriften bis ins Detail und sorgt dafür, dass dein Antrag fundiert und korrekt eingereicht wird.
Nimm gerne Kontakt mit uns auf – dann schauen wir uns gemeinsam deine Situation an.
