Kryptowährungen (wie Bitcoins) und die Besteuerung in Box 3

Hattest du am 1. Januar 2020 oder am 1. Januar 2021 als Privatperson Kryptowährungen im Besitz? Dann musst du möglicherweise dafür Steuern zahlen. Auf welchen Wert fallen eigentlich Steuern an und erhältst du dazu eine Jahresübersicht? In diesem Artikel werden diese Fragen beantwortet.

Was fällt unter den Begriff „Kryptowährung“?

Kryptogeld ist ein Wert in Form eines Betrags in einer Kryptowährung. Dabei handelt es sich um eine digitale Währung. Die bekannteste Kryptowährung ist der Bitcoin.

Neben Bitcoin gibt es mittlerweile auch viele andere digitale Währungen, wie beispielsweise Ethereum und XRP. Kryptowährungen werden in einer Blockchain erfasst. Je nachdem, welche Kryptowährungen man besitzt, werden diese manchmal in einer einzigen Übersicht und in anderen Fällen in separaten Übersichten angezeigt.

Feld 3 (Erträge aus Ersparnissen und Kapitalanlagen)

Kryptowährungen gehören zu den Vermögenswerten in Box 3. Der Wert zum 1. Januar eines jeden Jahres muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dabei ist der Kurs zum Stichtag der verwendeten Umtauschplattform heranzuziehen.

Sie erhalten also keine Jahresübersicht von der Plattform, auf der Sie die Kryptowährung halten, sondern müssen den Wert anhand der gehaltenen Kryptowährung selbst berechnen. Es ist daher äußerst wichtig, dass Sie Ihren Steuerberater oder Steuerfachmann selbst über den Besitz von Kryptowährung informieren.

Sind Steuern fällig?

Ob Sie Steuern auf den Wert der Kryptowährung zahlen müssen, hängt vom Wert aller Vermögenswerte in Box 3 ab. Wenn am 1. Januar 2020 der Wert Ihrer Ersparnisse, Aktien, Zweitwohnungen und/oder Kryptowährungen und dergleichen, abzüglich Ihrer Schulden in Box 3, unter 30.846 € (ohne steuerlichen Partner) liegt, müssen Sie darauf in Box 3 keine Steuern zahlen. Für steuerliche Partner gilt eine Grenze von 61.692 €.

Ab dem 1. Januar 2021 wurde der steuerfreie Freibetrag auf 50.000 € (ohne steuerlichen Partner) bzw. auf 100.000 € (mit steuerlichem Partner) angehoben.

Sollten Sie im Zusammenhang mit diesem Artikel Fragen haben, würden wir uns über eine Rückmeldung freuen.

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