Kinder zu Hause: Wie sieht es mit dem Kinderbetreuungszuschuss aus?

Die Steuerbehörde erläutert auf ihrer Website, wie mit dem Kinderbetreuungszuschuss verfahren wird, da viele Kinder aufgrund der Corona-Krise derzeit nicht in die Kindertagesstätte gehen.

Weiterzahlen

Generell wird empfohlen, die Rechnungen für die Kinderbetreuung weiterhin zu bezahlen. Es handelt sich nämlich um eine vorübergehende Notsituation. Ihr Anspruch auf Kinderbetreuungszuschuss bleibt dadurch erhalten. Und Ihr Platz in der Kinderbetreuung bleibt für den Zeitpunkt reserviert, an dem die Kinderbetreuung wieder geöffnet wird.

Ob Sie verpflichtet sind, die Kinderbetreuung zu bezahlen, obwohl Ihre Kinder diese nicht in Anspruch nehmen, hängt vom Inhalt des Vertrags ab, den Sie mit der Kinderbetreuungseinrichtung abgeschlossen haben.

Mittlerweile steht fest, dass den Eltern die Eigenbeteiligung erstattet wird. Siehe unseren Artikel Der Eigenanteil für die Kinderbetreuung wird erstattet.

Änderungen mitteilen

Wenn Sie die Kinderbetreuungskosten weiterhin selbst tragen, müssen Sie keine Änderung bei der Steuerbehörde/Zulagenstelle melden. Ihr Anspruch auf Kinderbetreuungszulage besteht dann weiterhin.

Andere Änderungen musst du natürlich melden. Zum Beispiel, wenn du entlassen wurdest, der Vertrag mit der Kinderbetreuungseinrichtung gekündigt wurde oder sich dein Einkommen ändert.

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