
Kinder kosten Geld, das wird niemanden überraschen. Die Gesellschaft beteiligt sich an diesen Kosten durch die Kindergeld, das kindergebundenes Budget und noch eine Steuerfreibetrag auf die geschuldete Einkommensteuer.
Kindergeld
Eltern haben für alle Kinder unter 18 Jahren Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch für Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder. Pflegekinder müssen zu Ihrem Haushalt gehören, von Ihnen betreut und versorgt werden, und niemand sonst darf für das Pflegekind Anspruch auf Kindergeld haben.
Für Kinder im Alter von 16 und 17 Jahren erlischt der Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind:
- nicht zur Schule geht, nicht als arbeitslos beim UWV gemeldet ist und nicht arbeitsunfähig ist;
- nicht zur Schule geht und mehr als 19 Stunden arbeitet oder pro Quartal 1.240 € (wenn das Kind nicht zu Hause wohnt: 1.754 €) oder mehr verdient;
- eine Studienfinanzierung erhält.
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt durch die Sozialversicherungsanstalt (SVB) und muss in der Regel nicht beantragt werden. Die Höhe des Kindergeldes hängt von der Anzahl der Kinder und deren Alter ab. Es ist nicht von Ihrem Einkommen abhängig.
Kindergebundenes Budget
Eltern, die Anspruch auf Kindergeld haben, haben möglicherweise auch Anspruch auf das kindgebundene Budget. Die Höhe des kindgebundenen Budgets hängt von der Anzahl der Kinder und Ihrem anrechenbaren Einkommen ab. Der Höchstbetrag des kindgebundenen Budgets beträgt im Jahr 2016:
| 1 Kind | € 1.011 |
| 2 Kinder | € 1.322 |
| 3 Kinder | € 1.505 |
| 4 Kinder | € 1.611 |
Bei mehr als vier Kindern erhöht sich der Höchstbetrag um 51 € pro Kind.
Der Höchstbetrag wird um 6,5% der Differenz zwischen Ihrem (gemeinsamen) anrechenbaren Einkommen und 29.914 € gekürzt.
Beispiel
3 Kinder, Bemessungseinkommen (gemeinsam) 35.000 €.
Dann beträgt der Rabatt: 6,5% * (35.000 € – 29.914 €) = 330 €.
Das kindgebundene Budget beträgt dann: 1.505 € – 330 € = 1.175 € pro Jahr (97 € pro Monat).
Die Auszahlung des kindgebundenen Budgets erfolgt durch die Steuerbehörde/Zulagen und muss in der Regel nicht beantragt werden. Die SVB stellt diesen Antrag für Sie und nutzt die ihr von der Steuerbehörde/Zulagen übermittelten Daten, um festzustellen, ob Sie Anspruch auf das kindgebundene Budget haben. Wenn Sie kein kindgebundenes Budget erhalten, aber der Meinung sind, dass Sie Anspruch darauf haben, können Sie es beantragen über mijntoeslagen.nl (Dazu benötigen Sie ein DigiD).
Steuergutschriften
Steuerfreibeträge sind Abzüge von der von Ihnen zu entrichtenden Einkommensteuer. Wenn Sie kein Einkommen erzielen, auf das Sie (vor Abzug der Steuerfreibeträge) Einkommensteuer zahlen müssen, können Sie die Steuerfreibeträge in den meisten Fällen nicht in Anspruch nehmen.
Eltern haben möglicherweise Anspruch auf den einkommensabhängigen Kombinationsfreibetrag. Die Kombination ergibt sich aus den Voraussetzungen für den Freibetrag:
- Zu Ihrem Haushalt muss seit mindestens 6 Monaten ein Kind gehören, das am 1. Januar des Jahres noch nicht 12 Jahre alt war;
- Ihr Arbeitseinkommen liegt über 4.881 € oder Sie haben als Unternehmer Anspruch auf den Selbstständigenfreibetrag.
Der einkommensabhängige Kombinationsfreibetrag beträgt 1.039 €, zuzüglich 6,159% des Arbeitseinkommens, das über 4.881 € liegt. Der maximale Freibetrag beträgt 2.769 € (dieser wird bei einem Arbeitseinkommen von 32.969 € erreicht). Bei Paaren hat der Partner mit dem geringeren Einkommen Anspruch auf den einkommensabhängigen Kombinationsfreibetrag.
Den einkommensabhängigen Kombinationsfreibetrag machen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend, die Sie mithilfe Ihres DigiD über meine Steuerbehörde. Der Rabatt wird in Ihrem vorläufigen Steuerbescheid oder Ihrer vorläufigen Steuerrückerstattung nicht berücksichtigt.
